631 Views | 13.05.2021 | 22:38 Uhr
geschrieben von Johannes Zimmermann

Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) (Stuttgart)

Provokanter Busfahrer

Führt Personalmangel zur Einstellung von sozial inkompetenten Menschen? Die SSB entzieht sich jeglicher Beschwerdemöglichkeit und lässt solche Menschen auf die Straße.

Am 09.05.2021 kommt mir ein Bus der Linie 42 (21:01 Uhr, S-SB 7304 von der Wagenburgstraße kommend) vor dem Wagenburggymnasium entgegen und zwar mittig auf der Fahrbahn.

SCHLAGWORTE

Ich fahre einen normalen PKW – eine Begegnung an dieser Stelle ist normalerweise kein Problem, ich lebe hier seit 18 Jahren und es ist nicht das erste Mal, dass sich hier PKW und Busse begegnen. Der Busfahrer fuhr jedoch nicht rechts und zwang mich so zum Anhalten. Nachdem er mir gegenüber stand, verschränkte er demonstrativ die Arme und schaute mich provokativ an. Ich fuhr ein Stück zurück und soweit nach rechts wie möglich, nachdem ein Radfahrer der hinter mir anhalten musste auf den Gehweg gewechselt ist. Das genügte dem Busfahrer nicht, worauf ich ihn angesprochen und gefragt habe, was das soll und warum er nicht rechts fährt. Er meinte, ich würde wohl übersehen, dass er einen Bus fährt. Ich erwiderte, dass er wohl vergessen hat, dass er rechts fahren muss und ihn nach seinem Namen gefragt, den er mir verweigerte. Ich habe gesagt ich werde mich über ihn beschweren und habe ihn deswegen fotografiert. Er meinte er würde mich anzeigen (weswegen?). Ich bin dann weiter rückwärts in die Bussenstraße gefahren, wo er dann passierte. Das Foto veröffentliche ich hier nicht – wenn es zur Identifizierung des Busfahrers benötigt wird, stelle ich es gern zur Verfügung.

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Meine Forderung an Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB): Fahrverbot. Bringen Sie diesem Mann erst einmal Verkehrsregeln, Manieren und soziale Kompetenzen bei.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


14.05.2021 | 00:05
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Sie fordern soziale Kompetenz einer anderen Person, begehen aber gleichzeitig eine Straftat nach 201a StGB? Das kann nur ein schlechter Scherz sein. Das ist übrigens der Paragraph weswegen er Sie anzeigen kann. Hoffentlich liest er hier mit.

14.05.2021 | 09:18
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Nun ja, dennoch hat der/die Beschwerdeführer/in nicht das Recht, einfach von irgendwelchen Personen Fotos zu machen. Wir sind nicht im Zoo. Der Bus hat ein Kennzeichen welches man sich notieren kann. Das kann durchaus Schwierigkeiten machen, hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall in meiner Filiale, bei dem ein Kunde meinte er könne Fotos von meinen Mitarbeitern machen. Nach kurzem Säbelrasseln mit dem Anwalt war da auf mal ganz schnell ruhe. Und das ist auch gut so, wo kommen wir denn dahin?

14.05.2021 | 09:43
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Auf den Paragrafen bin ich gar nicht eingegangen. Aber eine Straftat? Bisschen viel für diese Situation, oder? Der/die einzige die potenziell eine begangen haben könnte, ist allein der/die Beschwerdeführer/in. Wir lesen hier nur eine Seite von einer Situation, die so tausende male pro Tag im Straßenverkehr vor kommt. Wenn wir es hier mit einer Straftat seitens des Busfahrers zu tun hätten, wäre man bei der Polizei richtig, nicht bei einem Beschwerdeportal im Internet. Ein Bild vom Busfahrer beweist denn was? Rein gar nichts. Das Kennzeichen wäre hier das Mittel der Wahl, wie würden Sie es denn finden wenn Menschen, weil sie glauben sie seihen im Recht, Fotos von Ihnen aufnehmen? Über das Kennzeichen könnte der Busbetrieb doch locker raus finden wer gefahren ist. Da muss man nicht ein Bild aufnehmen und damit weiß Gott was anstellen. Nur weil jeder ein Smartphone in der Tasche hat, heißt das nicht dass man damit Fotos von jedem machen kann. Aber das lässt sich leicht klären. Soll sich der/die Beschwerdeführer/in doch offiziell mit Klarnamen beim Betrieb beschweren. Mal gucken wann nette Post kommt.

21.05.2021 | 11:53
von Johannes Zimmermann | Regelverstoß melden
In diesem Fall ist das Foto ein Beweismittel und durchaus erlaubt. Und veröffentlicht habe ich es ja eben nicht. Ich bin kein Jurist, aber ich denke außerdem, ein Busfahrer ist in seiner Funktion eine Person öffentlichen Interesses und kein Privatmann. Ich lass mich gern eines besseren belehren, allerdings bitte nicht von Herrn Taylor. Selbstverständlich habe ich ein Foto vom Kennzeichen. Und an Herrn Fiebig: warum so aufgebracht? Sind Sie Busfahrer? Natürlich kommen solche Situationen täglich vor. Allerdings nicht an dieser Stelle. Da ist das normale Passieren kein Problem. Wenn dann einer mitten auf der Straße entgegenkommt und provokant die Arme verschränkt, einen anderen zum Anhalten und Rückwärtsfahren zwingt, dann ist das für mich eine Nötigung und ich würde sagen eine Straftat. Nun renn ich nicht wegen jedem Scheiß zur Polizei, aber ich lass mir auch nicht alles gefallen. Deswegen denke ich, eine Beschwerde bei der SSB ist durchaus angemessen. Und vielleicht baut es beim Busfahrer einen gewissen Druck auf, sich anständiger zu benehmen.

26.05.2021 | 10:31
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Corey ist ein männlicher Name.

Wie Ihre Auffassung zu dieser Thematik ist, spielt eigentlich keine Rolle. Ich weise Sie nur darauf hin, dass es ohne weiteres nicht erlaubt ist, von Personen Fotos zu machen. Wenn es ihrer Meinung nach um einen Straftatbestand geht, wenden Sie sich an die Polizei. Nur dafür wäre ein Foto zulässig, aber das auch nur, wenn tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt. Ist es das nicht, gleicht ihr vorgehen einen Schuss ins Knie.

Da Sie sich nicht an die Polizei wenden und wir hier auch nur eine Seite der Thematik hören, gehe ich davon aus dass wir nicht von einen Straftatbestand sprechen, sondern allenfalls von einer Lappalie. Und Sie spielen damit dem Busfahrer einen Ball zu, den er vielleicht dankend annimmt.

so far.

04.06.2021 | 09:56
von Johannes Zimmermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die SSB scheint ja keine Beschwerden entgegenzunehmen, von daher scheint die Sache offen zu bleiben. Eine Lösung wird es nicht geben.


25.06.2021 | 11:20
von Johannes Zimmermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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