Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 204 Views | 10.05.2011 | 08:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9518111

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Falsche Jahresabrechnung

Wir sind seit 1.4.2010 Kunde bei Stromio. Tarif basic für Privatkunden

SCHLAGWORTE

Zum Vertragsbeginn wurde am 19.03.2010 ein Zählerstand von 30292kWh pre e-Mail gemeldet und darauf hin eine Abschlagszahlung von 50 € für einen Jahresverbrauch von 2700 kWh vereinbart.

Dann erfolgte zum 1.1.2011 eine Erhöhung der Abschlagszahlung auf 54 € pro Monat.

Mit Schreiben vom 21.03.2011 wurde ich aufgefordert, den Zählerstand für die Jahresabrechnung zu übermitteln.

Am 28.03.2011 wurde ein Zählerstand von 32732 kWh von mir mitgeteilt. Das ergibt einen Jahresverbrauch von 2440 kWh.

In der Jahresabrechnung vom 6.05.011 wurde mir ein Verbrauch von 3338,082 kWh in Rechnung gestellt, der maschinell geschätzt wurde. Ebenso wurde die Abschlagszahlung von 54 € auf 63 € angehoben und eine Nachforderung von 40,99 €.

Habe darauf hin per e-Mail Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass ich nur eine Abrechnung auf Grundlage der übermittelten Daten akzeptiere und bis zur Richtigstellung der Abrechnung keine weiteren Vorauszahlungen leiste und die Lastschrift zurückgenommen wird.

Der Vorgang wurde auch dem Kundenservice telefonisch mitgeteilt mit der Zusage, sich darum zu kümmern.

Am 6.05.011 hatte ich bereits die Mahnung mit einer Forderung 116.99 €, obwohl ein Guthaben zur Auszahlung kommen muss.

Bestellnummer 10057209

Vertragskonto 1241776

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Zurückzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 14:35
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Wir haben Ihr Anliegen bereits der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorgelegt und Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage von uns eine Rückmeldung sowie eine Rechnungskorrektur. Auch Ihr Abschlagsbetrag wird dann rückwirkend angepasst.

Sofern ein Fehler auf unserer Seite vorliegt, werden wir selbstverständlich auch alle Mahn- bzw. Rückläuferkosten ausbuchen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.05.2011 | 09:02
von ReclaBoxler-9518111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist noch nicht gelöst, auf e-Mail wurde bis jetzt nicht geantwortet.




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