RA Schiffmann (Bad Oeynhausen)
RA Schiffmann hat weitere Gelder nach Urteil unterschlagen!
RA Schiffmann hat weitere Gelder, die mir durch rechtskräftiges Urteil, des OLG Hamm zugesprochen wurden, unterschlagen.
In erster Instanz wurde die Gegenseite (RA Dirk D.) zu 7.500 € vor dem LG Bielefeld verurteilt. In zweiter Instanz wurde RA Dirk D. vor dem OLG Hamm zu nur noch 2.500 € verurteilt. Aus diesem Urteil habe ich nicht 1 € von RA Schiffmann bekommen.
Ich bin sicher, dass RA Schiffmann das Geld von RA Dirk D. erhalten hat. Wenn dem nicht so wäre, hätte RA Schiffmann mich gebraucht, um meine Forderungen, durch einen Gerichtsvollzieher bei RA Dirk D. eintreiben zu lassen. Das sind beweisbare Fakten.
Mag sein, dass RA Schiffmann auch diesen Vorgang "vergessen" hat, aber da gibt es dann die besagten Urteile LG Bielefeld/OLG Hamm, die meine Aussage untermauern. Des weiteren hat die Gegenseite wie immer die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Das nur für die, die meinen, ich würde hier anonym schreiben oder es wäre alles erfunden. Mein Name ist echt, die Urteile der Gerichte auch. Oder werden auch die angezweifelt?
Jeder Rechtsanwalt muss für seine Zulassung einen Eid nach "§ 12a BRAO" Vereidigung schwören. "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe." Also, entweder hatte Gott an dem Tag frei, als angehender RA Schiffmann seinen Eid ablegte, oder Gott hat einfach nicht gemerkt, wie der angehende RA ihn belügt. Ich gehe davon aus, dass die zweite Variante die wahrscheinlichste ist. Mfg.
wird das nun ein Fortsetzungsroman? Sie wissen doch, wie es geht, Gerichtsvollzieher zum Schiffmann schicken und wenn der Pleite ist, zehn Jahre Taschenpfändung!
2. Sache) Gelder aus gewonnenem Zivilprozess vor dem OLG Hamm nicht an mich weitergeleitet. 2x Gelder nicht ausgezahlt = zwei verschiedene Vorgänge = zweimal Geld unterschlagen.
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Der Rest der Welt sollte das auch nicht tun!
darum schreib ich das hier. Wir werden alle in diesem Land schon genug abgezockt. Einen krummen RA brauchen wir nicht. So ein RA gehört an den Pranger. Übrigens gibt es noch einen Beitrag von RA Schiffmann. Ein Strafverfahren, in dem eine unschuldige Person verurteilt wurde, weil er einen Deal mit dem StA hatte. Wer unschuldig ist, braucht keinen Deal. Eine unschuldige Person, wie gesagt. Dass ein StA dem Beschuldigten nicht glaubt, ist nachvollziehbar. Wenn aber der RA des Beschuldigten auch nicht auf der Seite seines Mandanten steht, sondern auf StA Seite, brauchen wir keine Verfahren mehr. Oben in Suchleiste Schffmann eingeben, und gut. Mfg.
Mfg.
Rathmann
Wenn mich jemand einer Sache beschuldigt, die ich nicht getan habe, würde ich Strafanzeige erstatten. Wenn ich RA Schiffmann falsch beschuldigen würde, sollte man davon ausgehen, dass der Vogel sich wehrt, oder? Dass der Beklagte aus dem OLG Urteil die 2.500,- €, an RA Schiffmann überwiesen hat, ist sicher. Habe auch dafür den schriftlichen Beweis.
Mfg.
Mfg.
Mfg,
Mfg.
Mfg.
(§246 StGB), Betrug (§263 StGB), Verleumdung (§187 StGB), und aller in Frage kommenden Straftaten erstattet. Liegt wohl in der Natur der Kanzlei.
Ein Ex Sozietätsmitglied von RA. Frank Schiffmann wurde mittlerweile wegen u. a. solcher Straftaten rechtskräftig verurteilt.
Frei dem Motto:
"Der Apfel fällt nicht weit vom Birnenbaum"
Mfg.
Dieter