Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 578 Views | 19.10.2011 | 13:21 Uhr
geschrieben von Kurt Müller

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Durch verzögerte Bearbeitung falsche Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 10038759, Vertragskonto 1211435

Stromio hat meine Abmeldung erst knapp sieben Monate später bearbeitet und will jetzt Geld für den Verbrauch, der nach meiner Abmeldung stattfand. Eine korrekte Abrechnung wurde bis heute nicht erstellt, Email-Anfragen blieben unbeantwortet und telefonisch ist niemand zu erreichen. Auch meine Kontaktaufnahme mit dem hiesigen Netzbetreiber KEVAG brachte keine Lösung des Problems.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Zusendung einer korrekten Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2011 | 08:37
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben uns mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber in Verbindung gesetzt. Dieser wird uns das Lieferende zum 31.01.2011 korrigiert übermitteln. Sobald dies abgeschlossen wurde, werden wir Ihnen eine korrigierte Schlussabrechnung zukommen lassen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


22.10.2011 | 19:44
von Kurt Müller | Regelverstoß melden
Bei der Polizei war ich schon, die erklärten mir, dass es sich nicht um eine Angelegenheit für die Polizei handle, sondern ein privatrechtliches Verfahren sei. Beim Ordnungsamt in Düsseldorf werde ich mich diesbezüglich in der nächsten Woche melden, danke für den Hinweis.

25.10.2011 | 12:19
von Kurt Müller | Regelverstoß melden
Zur Firmen-Antwort: Es wundert mich schon: denn die KEVAG teilte mir mit, dass sich darum von dieser Seite gekümmert wurde? Aber warten wir mal ab, ob denn jetzt tatsächlich eine korrekte Abrechnung kommt. In der von Stromio zugesendeten Abrechnung waren nicht einmal die Abschlagszahlungen mit einberechnet, nach der Kündigung wurde weiter Geld abgebucht. Vielleicht verzögert sich das Ganze noch ein halbes Jahr? Ich bin mal gespannt!

01.11.2011 | 01:22
von Kurt Müller | Regelverstoß melden
Es kommt keine Abrechnung! Immer noch nicht. Stromios letzte Mail war sehr unfreundlich und meine Belange wurden nicht berücksichtigt. Erneut wurde das Übergabeprotokoll abgefordert, welches ich bereits geschickt hatte. Stromio verschleppt weiter die Auszahlung der zu erwartenden Rückzahlung. Wenn Stromio das mit tausenden Kunden so macht, dann haben die hunderttausende Euro auf ihrem Konto, die denen nicht gehören.

01.11.2011 | 21:26
von Endlich weg von Stromio | Regelverstoß melden
Herr Müller,
ab heute können sie sich an den Ombudsmann der Energieversorger wenden.

Lesen mal hier:

www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Brennstoff-Armut/Schlichtungsstelle__2584/

01.11.2011 | 21:44
von Endlich weg von Stromio | Regelverstoß melden
Noch ein kleiner Nachtrag: die Kosten des Schlichters muss die beklagte Firma tragen!

Heißt also, je mehr sich über Stromio beim Ombudsmann beschweren, umso teurer wird es für diesen Versager V.

04.11.2011 | 09:41
von Kurt Müller | Regelverstoß melden
Weiterhin nichts zu hören von Stromio. Die KEVAG hat mir bereits bestätigt, dass der Zählerstand an Stromio übermittelt worden sei, aber Stromio behauptet was anderes. Mails werden auch nicht mehr beantwortet, ich wundere mich allerdings nicht mehr darüber, sondern bin jetzt echt sauer und werde mit Ablauf dieser Woche alle Hebel ziehen, damit Stromio bezahlt: Ordnungsamt Düsseldorf, Ombudsmann und andere Möglichkeiten, wenn ich noch welche finde. Es ist zermürbend.

04.11.2011 | 10:19
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

09.11.2011 | 12:05
von Kurt Müller | Regelverstoß melden
Heute kam die Abrechnung, jetzt erst mal prüfen lassen.

18.11.2011 | 11:22
von Kurt Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde zwar gelöst, aber unter unwürdigen Umständen, fast zehn Monate verzögert und mit viel Aufwand und Stress.


21.11.2011 | 16:32
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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