1189 Views | 13.06.2012 | 11:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2520491

FlexStrom AG (Berlin)

Bonus-Diebstahl?

Ich war vom 1.3.2011 bis 1.3.2012 Kunde bei FlexStrom. Leider kann ich nur Negatives berichten.

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Im August versuchte FlexStrom per E-Mail eine Preiserhöhung durchzumogeln, obwohl das LG Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10) die Firma deutlich zu Wahrheit und Klarheit gegenüber Kunden aufgefordert hatte. Es hieß in der E-Mail nur lapidar:

“Ihr Zählerstand muss abgelesen werden. Bitte nehmen Sie diese Zwischenablesung bis aller spätestens zum 30. September 2011 vor, da ab dem Folgetag ein neues Preisblatt gilt.”

Erst im allerletzten Absatz der E-Mail, in der seitenlang über die Kosten der Energiewende philosophiert wird, heißt es dann:

“Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, dem neuen Preisblatt zuzustimmen. Haben Sie noch Fragen - oder benötigen Sie Beratung zu Ihrem Stromtarif? Dann sprechen Sie mit unserem Serviceteam: Kostenlos anrufen unter der Nummer 0800 90 80 402. Jeden Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr (Feiertage ausgenommen) sind wir für Sie da!“

Die E-Mail erwähnt nicht, dass eine Preiserhöhung von der Zustimmung des Kunden abhängig ist. Im Gegenteil: Hier wird suggeriert, dass die Preiserhöhung automatisch stattfindet, sofern nicht Widerspruch eingelegt wird.

Der echte Hammer aber kam bei der Endabrechnung im Schreiben:

“Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Abschlagsrechnung für die Energielieferung ab [Datumsangabe fehlt]. Gleichzeitig informieren wir Sie über die Konditionen für das kommende Belieferungsjahr. Ihr gewählter Tarif: Deutschland Best Tarif 8 jährlich (Zone 20)

Ihr Arbeitspreis: 0,24734 Euro/kWh, Ihr angegebener Jahresverbrauch 3500 kWh
Ihre Grundgebühr: 9,50 Euro/ Monat. .abzgl. Bonus aus dem letzten Vertragsjahr 145,00 €”

Wieso denn das? Der zugesagte Bonus war doch 155 Euro! In diesem Schreiben reduziert FlexStrom den Bonus also nebenbei, einseitig und ohne Begründung.

SCHLAGWORTE

Außerdem belief sich im bisherigen, gleichnamigen von mir "gewählten Tarif" der Arbeitspreis auf 0.19175 Euro/kWh, der monatliche Grundpreis auf 8,50 Euro. Die Preiserhöhung entspricht einem Aufschlag auf die jährliche Stromrechnung von 4.200 kWh* (0,24734€-0,19175€) + 12* (9,50€-8,50€) = 245,48€. Das übersteigt den versprochenen Bonus (155 Euro) um fast 100 Euro! Nach meiner Sonderkündigung will FlexStrom nun den bereits zugesagten Bonus zurück haben. Der Anbieter macht hier also nachträglich den versprochenen Bonus von einer Gegenzahlung abhängig, die die Höhe des Bonus wesentlich übersteigt.

Zweitens stellt diese Preiserhöhung einen Aufschlag für das folgende Jahr von 27 % gegenüber dem Erstbelieferungsjahr dar. Mit einer so dramatischen Preiserhöhung konnte ich wohl kaum rechnen. Zum Vergleich: Der Strompreis für Privathaushalte ist Berlin 2012 nur um 7,2 % gestiegen (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).

Drittens wird die Preiserhöhung erneut (wie bereits im August) so mitgeteilt, als handele es sich um eine Fortsetzung der laufenden Vertragskonditionen und nicht eine dramatische Preiserhöhung. Ich lehnte infolgedessen die Preiserhöhung ab und erhielt folgende Antwort:

“Wir teilen Ihnen mit, dass wir unseren Kunden mit der Vertragsverlängerung automatisch den Tarif des vergangenen Vertragsjahres zu den aktuellen Konditionen anbieten. Im vergangenen Vertragsjahr haben Sie sich für einen unserer Aktionstarife entschieden haben. Diese Tarife sind nur für einen bestimmten Zeitraum für Neukunden verfügbar.

Aus diesem Grund können wir Ihnen diese Tarife nicht für Ihre Vertragsverlängerung in der Zukunft anbieten. (...) Bitte teilen Sie uns bis zum „xx. xx.2011“ mit, wenn Sie in den Tarif „Deutschlands-Best“ mit oder ohne Preisgarantie wechseln möchten. Sollten wir bis zum benannten Termin keine Information von Ihnen erhalten, wird die Belieferung zu den Konditionen des „Vertragsverlängerungsschreibens“ vom „xx. xx.2011“ fortgesetzt.”

Wieso denn “Aktionstarif”? Es war vorher an keiner Stelle und zu keiner Zeit erkennbar, dass FlexStrom (außer dem Neukundenbonus und den frei kWh) die weitere Strombelieferung zu erheblich höheren Preisen vornehmen würde. Der Tarif trägt den gleichen Namen und das Schreiben wird hier als “Vertragsverlängerungsschreiben” bezeichnet. Hier wird offensichtlich eine aktive Irreführung des Kunden beabsichtigt.

Ich habe daraufhin Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht gemacht. FlexStrom bot mir dann an, den Strompreis um nur 14,7 % zu erhöhen – immer noch mehr als doppelt so viel wie in Berlin! In dieser E-Mail heißt es weiter: „Zusätzlich erhalten Sie den Bonus von 145,00 Euro aus dem letzten Vertragsjahr.“ Schon wieder falsch – 155 Euro sind es!

Richtig aber ist, dass der Bonus als Ergebnis des letzten Vertragsjahres bezeichnet wird.

Dies ist auch konform mit der Äußerung des Flexstrom-Sprechers Dirk Hempel im Deutschlandradio am 21.12.2011: "Wenn er [der Kunde] zum Ablauf dieser 12 Monate kündigt, also wenn er exakt 12 Monate in Belieferung ist, kriegt der Kunde den Bonus ausgezahlt. Das ist eindeutig so geregelt." (Originalton unter: www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1634350/)

Insofern ist der Bonus ganz offensichtlich nach Ansicht von FlexStrom im ersten Vertragsjahr verdient und zu zahlen.

Dafür spricht schließlich auch, dass FlexStrom Verivox verklagt hat, damit der Bonus im Vergleichsportal von Verivox in das erste Vertragjahr eingerechnet wird (WELT vom 6.1.2012): “Das Online-Preisvergleichsportal Verivox hatte sich sogar geweigert, den Bonus in den Flexstrom-Tarifen mit einzurechnen - weshalb Flexstrom auf den Verivox-Listen auf die hinteren Plätze rutschte. Flexstrom verklagt Verivox seither auf Schadenersatz.” (Klage vom 15.12.2011 Landgericht Heidelberg).

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.06.2012 | 18:16
von Leser | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie und Gerichte bestätigen Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale) (Stand: 12.06.2012)

www.vz-nrw.de/UNIQ133960379824046/link1004461A.html

Zitat: ". .. Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, sollten zunächst prüfen, welche Bonus-Klausel ihrem Vertrag zugrunde liegt.

Im Fall der ersten Klausel ist die Rechtslage tendentiell besser.

Doch auch bei der zweiten Klausel gibt es gute Argumente dafür, dass Flexstrom den Bonus zahlen muss. ...

... Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, haben zwei Möglichkeiten:

Da die Erfolgsaussichten einer Klage ungewiss sind, scheint es für die meisten FlexStrom-Kunden sinnvoll, den Ausgang eines von der Verbraucherzentrale Berlin durchgeführten Klageverfahrens abzuwarten und erst anschließend ihren Rückzahlungsanspruch durchzusetzen.

Die Verbraucherzentrale Berlin will dem Unternehmen in einem Verfahren beim Landgericht Berlin (AZ: 16 O 640/11) gerichtlich untersagen lassen, sich auf die besagte Bonus-Klausel zu berufen, die im ersten Fall der Schlichtungsstelle zugrunde lag.

Sie fordert zudem eine Erklärung von FlexStrom an die Kunden, dass der Bonus erstattet wird.

Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

Zudem führt die Verbraucherzentrale Berlin gegen FlexStrom ein Verfahren beim Amtsgericht Tiergarten (AZ: 602 C 773/11). Dort geht es um Zahlung des Bonus in mehreren Fällen, in denen sich die Verbraucherzentrale die Ansprüche der Verbraucher hat abtreten lassen. ...

... Zu gegebener Zeit werden wir die Ergebnisse veröffentlichen.

Eine Klage auf Zahlung des Bonus kommt eher für Kunden in Betracht, die eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung haben. ... "

22.06.2012 | 00:23
von Beate | Regelverstoß melden
Hallo Flexstromkunde, ehemaliger!
Ihr Vertrag begann am 01.03.2011 und endete am 01.03.2012, dies entspricht ungefähr meiner Vertragslaufzeit (01.04.2011- 30.04.2012).
Strombelieferung fand hingegen vom 01.05.2011 - 30.04.2012 statt.
Lesen sie dazu: Bonusverweigerung in Höhe von 7O€ (Beate Sorge), hier in
der Recla Box.

Haben sie die für diesen Zeitraum aktuellen AGBs?
Denn die AGBs sind mir zum Vertragsbeginn nicht ausgehändigt worden und Flexstrom ändert selbst öfter gerade den Passus 7.3 für die Bonusgewährung.

Hierzu Flexstrom selbst:

Urteile zum FlexStrom-Bonus: Belohnung für treue Kunden durch die Bonusklausel
Posted by Dirk Hempel on November 7th, 2011

Vorweg gesagt: All diese Tipps und Hinweise zur „Bonusproblematik“ betreffen eine Vertragsklausel, die FlexStrom schon lange nicht mehr benutzt. Seit Juli 2011 hat FlexStrom die Regelungen verändert. Denn an rechtlichen Auseinandersetzungen mit einstigen Kunden haben wir kein Interesse.

Eine Änderung der AGBs setzt die Zustimmung des Kunden voraus und es muß
dem Kunden außerdem klar hervorgehoben werden was sich geändert hat.
Flexstrom hat mir weder die neuen AGBs zugesandt noch in irgendeiner Form
um meine Zustimmung gefragt.
Es wäre schön wenn sie oder jemand anders mir in meinem Anliegen helfen könnte!

Vielen Dank
Beate Sorge

22.06.2012 | 08:47
von ReclaBoxler-7426014 | Regelverstoß melden
 spider monkey Beate

Vielleicht werden Sie hier (z. B. auch in den zahlreichen aufgeführten Urteilen) fündig - Artikel der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 12.06.12) "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie und Gerichte bestätigen Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale"

oder diese Fundstelle:

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-neue-agb-ab-dem-12122011-1284-page-1.html

Zitat: "Wenn Sie als Kunde bzw. vormaliger Kunde der FlexStrom AG eine oder mehrere bestimmte AGB-Fassungen im Rahmen von Vertragsstreitigkeiten benötigen, schreiben Sie mich doch ebenfalls bitte per PN an und ich lasse Ihnen sodann einen Downloadlink zukommen. "

22.06.2012 | 08:54
von ReclaBoxler-7426014 | Regelverstoß melden
lmgtfy.com/?q=agb+versionen+flexstrom

04.07.2012 | 14:20
von ReclaBoxler-2520491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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