Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 497 Views | 31.08.2012 | 15:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7516412

ExtraEnergie GmbH

Wem passierte das ebenfalls?

Als Neukunde (Privathaushalt) schloss ich nach vollzogenem Anbieterwechsel im Jahr 2011 einen Gaslieferungs-Vertrag und freute mich auf die avisierten Rabatte und Boni (!).

Fristgemäß kündigte ich schriftlich diesen Vertrag gemäß der AGB dieses Anbieters zum Ablauf des ersten Jahres.

Auf Nachfrage erklärte man mir, dass man mein Kündigungsschreiben nicht erhalten habe und somit keine Kündigung erfolgt sei. Den Beweis der Absendung meines Schreibens könne ich ja gerne mittels Einschreibebeleg antreten. Die Zustellungsbedürftigkeit hatte ich außer Acht gelassen und nur einfach mit € o,55 frankiert; vermutete ja einen seriösen Anbieter.

Damit hat sich also nun der Vertrag um 1 Jahr verlängert - und natürlich verteuert.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Ich möchte als Kunde nur fair, d. h. vertragsgemäß, behandelt werde.


Firma hat geantwortet nach 9 Monate nach 9 Monate
23.05.2013 | 13:32
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (9)


31.08.2012 | 16:03
von Emil Nolde | Regelverstoß melden
Kündigungen bei Energielieferanten, deren Beschwerden im Netz mittlerweile mehrere Server benötigen - wie z. Bsp. ExtraEnergy, Flexstrom, Stromio sowie deren "Ableger" - sollten grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein bzw. per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

31.08.2012 | 16:20
von Uwe Schulze | Regelverstoß melden
Selbst wenn die Kündigungen eingehen, werden sie so schleppend bearbeitet, dass eine fristgerechte Umstellung nicht mehr möglich ist. Der Wechsel von Flexstrom zu einem anderen Anbieter erfolgte deshalb anstatt zum 01.04. erst zum 01.08. Nachdem Flexstrom es endlich bearbeitet hatte lag es am Netzbetreiber. Einer schiebt die Schuld auf den anderen und der Kunde ist der Dumme. Wechselt man nicht, gehen die Energiepreise auch nur in die Höhe - aber letztlich lebt man wahrscheinlich ruhiger, weil man bei einem Wechsel nie weiß, was man noch erlebt. Und das in Deutschland und nicht in einem Dritte-Welt-Land.

31.08.2012 | 17:24
von ReclaBoxler-2024712 | Regelverstoß melden
Vertragskündigungen sollte man GRUNDSÄTZLICH per Einschreiben losschicken, es sei denn man hat genug Vorlauf, um in Ruhe eine Kündigungsbestätigung abwarten zu können und diese ggf noch einmal zu verschicken. Auch auf dem Postweg kann mal etwas verlorengehen. Außerdem ist es schon lange bekannt, das eingehende Kundenpost nicht gerade seriös und ordentlich abgearbeitet wird. Zumindest nicht in den anonymen Großkonzernen, wo Sie keinen festen Kundenbetreuer haben, immer jemand anderes am Telefon und in der Kundenbuchhaltung sitzt und sich niemand um Ihre Post schert.

Kündigungen also immer per Einschreiben, sorry aber sowas sollte man eigentlich wissen.

01.09.2012 | 15:43
von ReclaBoxler-9128124 | Regelverstoß melden
... und wenn man dann seinem Vertrags"partner" den Einschreibebeleg vorlegt, kommt evtl. die Behauptung "der Brief war leer", "der Brief enthielt ein weißes Blatt", der Brief enthielt einen Zeitungsartikel" usw.

Bei wichtiger Post an den Vertrags"partner" kommt - um eventuellen Schutzbehauptungen entgegen treten zu können - nur

www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,1esol0dw1db2tkmx~cm.asp

1. die Selbstzustellung

Zitat: ". . Das geht meist schnell und ist kostengünstig – sofern der Empfänger nicht zu weit weg wohnt. Aber: Man hat die Gewissheit, dass der Brief wirklich da ankommt, wo er hin soll. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn man vor Gericht nachweisen muss, dass man den Brief wirklich abgegeben hat oder WAS DRINSTAND. Dann kann Aussage gegen Aussage stehen! ! !

Deshalb sollte man immer eine Kopie des Schriftstücks zurückbehalten, sich eine Quittung von Empfänger ausstellen lassen UND zur Übergabe einen Zeugen mitnehmen. Der kann im Streitfall vor Gericht aussagen und bestätigen, dass das Schreiben tatsächlich überreicht wurde und welchen Inhalt es hatte. "

2. die Zustellung durch Boten

Zitat: ". .. Bei der Zustellung durch einen Boten wählt der Absender eine vertrauenswürdige Person aus, die das Schreiben für ihn beim Empfänger abgibt. Bote kann jedermann sein.

Wichtig ist, dass der Bote das Schreiben liest, bevor es in den Umschlag kommt.

Sonst könnte er später vor Gericht nur bezeugen, dass er ein Schreiben abgegeben hat, nicht aber welchen Inhalt das Schreiben hatte.

Auch der Bote sollte sich vom Empfänger eine Quittung ausstellen lassen. Wenn der Bote niemanden antrifft, kann er den Brief auch in den Briefkasten werfen.

Dann sollte er aber ein Protokoll über den Einwurf anfertigen. Dort sollte vermerkt sein, dass er das Schriftstück gesehen hat, an wen es adressiert war, dass er niemanden angetroffen hat und wann er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat.

Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Eine ziemlich unbekannte Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn es um wirklich wichtige Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt geht, bietet sie aber die absolute Sicherheit. "

3. die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Zitat: "Eine ziemlich unbekannte Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn es um wirklich wichtige Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt geht, bietet sie aber die absolute Sicherheit. ...

... Der Vorteil: Selbst wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme des Schreibens verweigert, gilt das Schriftstück in jedem Fall als zugegangen.

Niemand kann sich darauf berufen, dass er das Schriftstück nicht bekommen hat.

Und: Der Gerichtsvollzieher erstellt über die Zustellung eine Urkunde. Er beurkundet sowohl, dass er den Brief abgegeben hat, als auch den Inhalt des Schreibens.

Die Urkunde kann dann im Streitfall als Beweis vor Gericht verwendet werden. Damit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wasserdicht.

Zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zustellung. Wenn man bedenkt, wie viel Ärger man sich damit sparen kann, gar nicht mal so viel. "

02.09.2012 | 09:59
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Ich sehe es nicht unbedingt als notwendig, solche Vorkehrungen zu treffen. Mit jeder anderen Fa. kommuniziert man ja auch ganz normal. Und woher sollte man wissen, dass es mit EE nicht so ist.

Wir haben nun (sehr zeitig) ebenfalls einfach per Brief gekündigt, und es klappte. Wenn es nicht geklappt hätte, hätt ich mir was anderes einfallen lassen müssen. Aber noch mehr Kosten (s. o 10 - 20 Eu) hätte ich wohl gescheut.

02.09.2012 | 11:18
von Harm Verwer | Regelverstoß melden
Mehrgleisig und kostengünstig vorgehen, wie ich es gemacht habe, per e-mail (wurde nicht akzeptiert) dann per Fax und zusätzlich mit der Normalpost.

Da sollmal jemand abstreiten, dass nichts angekommen ist.

04.09.2012 | 10:07
von Reinhold Scholl | Regelverstoß melden
Habe Frühzeitig mit Fax gekündigt und wurde auch kurzfristig bestätigt Also Leute nicht bis zur letzten Minute warten. dann ist das alles kein Problem!

10.09.2012 | 12:03
von ReclaBoxler-7516412 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein lapidarer E-Mail-Text " Kündigung liegt dem Unternehmen nicht vor; ersatzweise könne ich ja den Einschreibenbeleg zusenden. ", ersetzt die Willensbekundung des Kunden, dass er ggf. an der Fortsetzung des Vertrages interessiert sei. Ich bin nun ein weiteres Jahr ("unfreiwillig" und zu weit ungünstigeren Konditionen, als im Einstiegsjahr) im Vertrag. Das wird mir eine Lehre sein!


26.05.2013 | 19:14
von ReclaBoxler-7516412 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir hatten zuvor ausreiched viel Korrespondenz und der "Vertrag" wurde auch gegen meinen Willen um 1 Jahr verlängert.!




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