ExtraEnergie GmbH
Wem passierte das ebenfalls?
Als Neukunde (Privathaushalt) schloss ich nach vollzogenem Anbieterwechsel im Jahr 2011 einen Gaslieferungs-Vertrag und freute mich auf die avisierten Rabatte und Boni (!).
Fristgemäß kündigte ich schriftlich diesen Vertrag gemäß der AGB dieses Anbieters zum Ablauf des ersten Jahres.
Auf Nachfrage erklärte man mir, dass man mein Kündigungsschreiben nicht erhalten habe und somit keine Kündigung erfolgt sei. Den Beweis der Absendung meines Schreibens könne ich ja gerne mittels Einschreibebeleg antreten. Die Zustellungsbedürftigkeit hatte ich außer Acht gelassen und nur einfach mit € o,55 frankiert; vermutete ja einen seriösen Anbieter.
Damit hat sich also nun der Vertrag um 1 Jahr verlängert - und natürlich verteuert.
23.05.2013 | 13:32
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Kündigungen also immer per Einschreiben, sorry aber sowas sollte man eigentlich wissen.
Bei wichtiger Post an den Vertrags"partner" kommt - um eventuellen Schutzbehauptungen entgegen treten zu können - nur
www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,1esol0dw1db2tkmx~cm.asp
1. die Selbstzustellung
Zitat: ". . Das geht meist schnell und ist kostengünstig – sofern der Empfänger nicht zu weit weg wohnt. Aber: Man hat die Gewissheit, dass der Brief wirklich da ankommt, wo er hin soll. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn man vor Gericht nachweisen muss, dass man den Brief wirklich abgegeben hat oder WAS DRINSTAND. Dann kann Aussage gegen Aussage stehen! ! !
Deshalb sollte man immer eine Kopie des Schriftstücks zurückbehalten, sich eine Quittung von Empfänger ausstellen lassen UND zur Übergabe einen Zeugen mitnehmen. Der kann im Streitfall vor Gericht aussagen und bestätigen, dass das Schreiben tatsächlich überreicht wurde und welchen Inhalt es hatte. "
2. die Zustellung durch Boten
Zitat: ". .. Bei der Zustellung durch einen Boten wählt der Absender eine vertrauenswürdige Person aus, die das Schreiben für ihn beim Empfänger abgibt. Bote kann jedermann sein.
Wichtig ist, dass der Bote das Schreiben liest, bevor es in den Umschlag kommt.
Sonst könnte er später vor Gericht nur bezeugen, dass er ein Schreiben abgegeben hat, nicht aber welchen Inhalt das Schreiben hatte.
Auch der Bote sollte sich vom Empfänger eine Quittung ausstellen lassen. Wenn der Bote niemanden antrifft, kann er den Brief auch in den Briefkasten werfen.
Dann sollte er aber ein Protokoll über den Einwurf anfertigen. Dort sollte vermerkt sein, dass er das Schriftstück gesehen hat, an wen es adressiert war, dass er niemanden angetroffen hat und wann er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat.
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Eine ziemlich unbekannte Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn es um wirklich wichtige Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt geht, bietet sie aber die absolute Sicherheit. "
3. die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Zitat: "Eine ziemlich unbekannte Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn es um wirklich wichtige Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt geht, bietet sie aber die absolute Sicherheit. ...
... Der Vorteil: Selbst wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme des Schreibens verweigert, gilt das Schriftstück in jedem Fall als zugegangen.
Niemand kann sich darauf berufen, dass er das Schriftstück nicht bekommen hat.
Und: Der Gerichtsvollzieher erstellt über die Zustellung eine Urkunde. Er beurkundet sowohl, dass er den Brief abgegeben hat, als auch den Inhalt des Schreibens.
Die Urkunde kann dann im Streitfall als Beweis vor Gericht verwendet werden. Damit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wasserdicht.
Zwischen 10 Euro und 20 Euro kostet die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zustellung. Wenn man bedenkt, wie viel Ärger man sich damit sparen kann, gar nicht mal so viel. "
Wir haben nun (sehr zeitig) ebenfalls einfach per Brief gekündigt, und es klappte. Wenn es nicht geklappt hätte, hätt ich mir was anderes einfallen lassen müssen. Aber noch mehr Kosten (s. o 10 - 20 Eu) hätte ich wohl gescheut.
Da sollmal jemand abstreiten, dass nichts angekommen ist.