Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 581 Views | 30.04.2013 | 11:49 Uhr
geschrieben von Bodo Kalbfleisch

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Fristgerechte Kündigung nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 11136487

Stromio will meine fristgerecht eingegangene Kündigung zum 30.06.13 nicht anerkennen. Lt. AGB ist eine sechswöchige Frist in §20 Abs. 1 benannt.

Stromio behauptet, dass es sich um 3-Monate Kündigungsfrist handele, und wolle deshalb die Kündigung erst zum 30. Juni 2014(!) anerkennen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung der fristgerecht eingereichten Kündigung zum 30.06.2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.05.2013 | 15:19
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.05.2013 | 12:48
von Bodo Kalbfleisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich noch keinerlei Rückmeldungen zur Beschwerde von stromio erhalten.
Mittlerweile habe ich den Fall ebenfalls an die Schlichtungsstelle Energie weitergeleitet.

Eine erneute Nachfrage bei stromio Ihrerseits könnte helfen.


08.05.2013 | 08:37
von Bodo Kalbfleisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es liegen keine einzelvertraglichen Regelungen vor. Auch auf dem Anmeldeformular v. 17. 02.2012 wurden keine gesonderten Kündigungsfristen benannt.


14.05.2013 | 12:17
von Bodo Kalbfleisch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigungsfrist von 6 Wochen wurde zwar nicht bestätigt.
Aufgrund einer Strompreiserhöhung habe ich jedoch von meinem fristlosen Kündigungsrecht zum 30.06.13 Gebrauch machen können.
Dadurch ist die Beschwerde durch einen anderen Weg als gelöst zu betrachten.




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