Durch I-CASES gelöste Beschwerde. | 725 Views | 11.05.2013 | 12:10 Uhr
geschrieben von Bilke Heckersbruch

I-CASES (Königstein)

Widerruf vom Kaufvertrag, bisher keine Rückerstattung,

Bestell-/Kundennummer: 16806

Am 27.04.13 habe ich eine Spiegelreflexkamera von Canon, Modell EOS 650d, für 568,96 € bei dem Internetshop I-CASES bestellt.

SCHLAGWORTE

Leider habe ich die vielen schlechten Bewertungen erst eine Woche später gelesen. Da es ja irgendwie auch gute Bewertungen zu geben scheint (Fälschung?).

Nach einer Woche war die Kamera noch nicht da und aufgrund der schlechten Bewertungen dieses Händlers bin ich dann direkt schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Somit sollte die Kamera auch nicht mehr geliefert werden.

In meinem Widerrufsschreiben habe ich für die Rückerstattung eine Frist von 10 Tagen gesetzt.

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt gilt die Rückerstattungsfrist von 30 Tagen, die sich I-CASES in seinen AGBs einräumt, nur wenn es einen rechtsgültigen Kaufvertrag gibt z. B. bei einem Umtausch oder der Rückgabe der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen.

Solang die Ware noch nicht geliefert wurde, ist noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

In diesem Fall muss ich nur eine ausreichende Frist setzen. 10 Tage sind ausreichend. Es gilt somit meine Frist. Die 30 Tage sind lediglich die Zeitspanne, nach der der Händler nach dem BGB auch ohne weitere Mahnung in Verzug geraten würde.

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Bisher wurde das Geld nicht zurück überwiesen. Die Frist läuft noch bis nächste Woche.

Die Kommunikation mit I-CASES ist schlecht. Es wird weder auf Emails geantwortet, noch erreicht man jemanden bei der Kundenhotline.

Meine nächsten Schritte werden sein, wenn ich in den nächsten Tagen keine Bestätigung meines Widerrufs vom Kaufvertrag per Post oder Email erhalte und keine Rückerstattung meines Geldes innerhalb meiner Frist von I-CASES erfolgt, werde ich auf jeden Fall ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.

Auch werde ich danach Strafanzeige bei Polizei wegen Betruges erstatten.

Zur Not bin ich auch bereit zu klagen. Ich möchte mein Geld unbedingt wieder haben.

Ich werde Euch natürlich auf dem laufenden halten, wie es sich weiter entwickelt.

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Meine Forderung an I-CASES: Erstattung des Kaufpreises von 568,96


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Kommentare und Trackbacks (3)


11.05.2013 | 12:23
von Bilke Heckersbruch | Regelverstoß melden
Update 10.05.2013
Heute habe ich endlich jemanden bei der Kundenhotline erreicht. Die Dame am Telefon hat mir dann telefonisch den Widerruf meines Kaufvertrages bestätigt und mir dies auch per Email zugeschickt. Die Email kam noch während meines kurzen Telefonats an. Sie ist also vorgefertigt.
Ich habe am Telefon noch einmal betont, dass ich eine Frist zur Rückerstattung bis Montag, den 13. Mai 2013 gesetzt habe.
Die Dame am Telefon erklärte mir daraufhin, dass für die Rückerstattung ihre Buchhalterin zuständig wäre und sie keine Ahnung davon hätte. Den Namen und die Durchwahl der Buchhalterin wollte sie mir nicht verraten. Genauso wenig habe ich ihren Namen erfahren.
Zum Ende des Gesprächs habe ich noch einmal betont, dass meine Frist unbedingt einzuhalten sei. Damit wollten sie aber nichts zu tun haben.
Bislang ist noch keine Rückerstattung erfolgt.
In der Bestätigungsemail des Widerrufs steht, dass die Rückerstattung nach Ihren AGBs erfolgen wird.
Da jedoch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist (wie z. B. bei Rücksendung der Ware oder Umtausch) gilt die 30 Tagesfrist der I-CASES AGBs nicht.
I-CASES hat noch somit noch drei Tage Zeit für die Rückerstattung, sonst gehe ich ins gerichtliche Mahnverfahren.
Ich werde berichten.
Gruß!

14.05.2013 | 21:37
von Bilke Heckersbruch | Regelverstoß melden
Update:
14.05.2013

Heute habe ich fristgerecht nach 10 Tagen mein Geld vollständig zurück erhalten!
Es ist alles gut gegangen!

14.05.2013 | 21:38
von Bilke Heckersbruch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mein Geld fristgerecht am 14.05.2013 komplett zurück erstattet bekommen.




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