Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 392 Views | 07.07.2013 | 17:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2459981

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Außerordentliche Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 11370487

Sehr geehrte Leser, ich bin so entäuscht von der Firma Stromio- ich habe die letzten Monate Probleme mit dem Jobcenter, Kindergeldzuschlagsstelle und Wohngeldstelle gehabt, keiner fühlte sich für mich zuständig, ich habe kein Geld gekriegt (wir bekommen aufstockendes Hartz 4) Aufgrund dessen konnte ich nicht pünktlich die Abschlagszahlung nicht bezahlen, habe mich gleich an Stromio gewendet, mit Herrn H. telefoniert und ihm das mitgeteilt, es war okay, ich habe dann die Abschlagsszahlung Ende des Monats mit Mahngebühr zahlen dürfen, was absolut gerechtfertigt war, ich habe ja nicht pünktlich gezahlt.

SCHLAGWORTE

Ich bin schwer krank geworden, ich habe Krebs und musste schnell ins KH, meine Kinder unterbringen und und und, deshalb habe ich die neue Abschlagszahlung vergessen, Stromio am 18 Juni eine Mail geschickt und 10 Tage später gezahlt. Jetzt wurde mir außerordentlich gekündigt und ich bin stinksauer, da ich mich ja gemeldet habe und gern die Mahngebühr bezahle. Gestern bin ich wieder aus dem KH gekommen und bin mir jetzt unsicher, ob ich Stromio die aktuelle Rechnung zahlen soll, da sie mich ja rausgekickt haben oder meinen neuen Anbieter. Der Oberhammer war ja auch die Behauptung mehrere Mahnungen, eine Mahnung habe ich bekommen und habe die Firma immer informiert. Danke fürs Lesen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rücknahme der Kündigung, da bis dato nie etwas vorgefallen ist


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.07.2013 | 09:54
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.09.2013 | 10:54
von ReclaBoxler-2459981 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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