Startseite > Bürgerblock/D.U.D. Markt Erlbach > Beschwerde-Nr.: 74666
153 Views | 04.03.2014 | 11:06 Uhr
geschrieben von Klaus P. Schmidt

Bürgerblock/D.U.D. Markt Erlbach (Markt Erlbach)

BB/D. U.D. Markt Erlbach missachtet Einwurfverbot von Werbung

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Am 02.03.2014 wurde vom Bürgerblock/D. U.D. ein Werbezettel für die kommende Kommunalwahl in meinen Briefkasten geworfen, trotzdem an ihm gut sicht- und lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass Einwurf von Werbung, Handzetteln, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen etc. verboten ist. Ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht.

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Meine Forderung an Bürgerblock/D.U.D. Markt Erlbach: Eine Unterlassungserklärung und Beachtung des Einwurfverbots


 
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