Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 96 Views | 18.10.2020 | 14:38 Uhr
geschrieben von Karin Hötzel

voxenergie GmbH (Berlin)

Ungerechtfertigte Forderung des Anwalts ohne jeglichen Nachweis

Bestell-/Kundennummer: 8980849857

Nachdem voxenergie mit Schreiben vom 04.10.2019 den o. e. Mobilfunkvertrag unter Einbeziehung von ReclaBox (Beschwerde ID-199231) mit Wirkung zum 31.03.2020 als beendet erklärt hat, platzte am 04.06.2020 die Bombe.

SCHLAGWORTE

Der von voxenergie GmbH beauftrage Anwalt ADVOVOX [...] richtete an mich (stellvertretend für meinen Vollmachtgeber) eine offene Forderung in Höhe von 206,28 EUR, die aus angeblich nicht beglichenen Rechnungen aus dem o. g. Mobilfunkvertrag resultieren incl. pauschaliertem Schadenersatz, Anwaltsgebühren, Zinsen, etc.

Es folgte ein reger Schriftwechsel mit ADVOVOX, aus dem schnell ersichtlich war, dass sämtliche vorgelegten Beweismittel nicht oder nur unzureichend gesichtet wurden bzw. nicht zur lückenlosen Aufklärung des Sachverhaltes herangezogen wurden. Es wurden zahlreiche Fristverlängerungen beantragt, bereits mehrfach vorgelegte Beweise über die fristgerecht geleisteten Zahlungen erneut angefordert, um Zeit zu schinden.

Dann endlich: mit Schreiben vom 19.08.2020 wurde eingeräumt, dass die strittige Zahlung nach immerhin elf Monaten von voxenergie GmbH zugeordnet werden konnte.

Trotzdem wurde mein Vollmachtgeber aufgefordert, einem Vergleich zur außergerichtlichen Einigung zuzustimmen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 113,62 EUR (dieser Betrag stellt den pauschalierten Schadenersatz dar) zu zahlen. Erneut bezog ich in Namen meines Vollmachtgebers auf diese in meinen Augen ungerechtfertigte Forderung Stellung und bat um Erklärung, wie sich der Forderungsbetrag zusammensetzt.

Wie kam es zu einem Verzug seitens des Vertragsnehmers, wenn alle im Vertragszeitraum entstandenen Verpflichtungen fristgerecht gezahlt wurden, voxenergie GmbH aber ihrerseits nicht in der Lage war, diese Zahlungen zeitnah zuzuordnen? Diese Frage wurde bis heute nicht beantwortet. Jedoch wurde mein Vollmachtgeber erneut von ADVOVOX mit Schreiben vom 25.09.2020 aufgefordert, jetzt einem Vergleichsangebot in Höhe von 42,55 EUR zuzustimmen, das sich aus einer angeblichen Rechnung vom 18.02.2020 in Höhe von 7,45 EUR nebst anteiliger Anwaltsgebühren zusammensetzen soll. Dieser Betrag soll bis zum 09.10.2020 auf das Konto von ADVOVOX beglichen werden. In dem zuvor erstellten Vergleichsangebot wurden diese Positionen nicht beziffert.

Warum soll mein Vollmachtgeber als Vertragsnehmer für etwas in die Pflicht genommen werden, was nicht in seiner Verantwortung liegt?

Auch sind mir inzwischen nicht unerhebliche Kosten im Zusammenhang mit dem beglaubigten Einzelzahlungsnachweis der Bank sowie Portokosten in Höhe von insgesamt 38,05 EUR entstanden.

Es konnte mir bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht nachgewiesen werden, woraus sich der angeblich noch offene Rechnungsbetrag in Höhe von 7,45 EUR ergeben soll.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rücknahme der ungerechtfertigten Forderung durch den Anwalt und endgültiger Abschluss der Akte.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2020 | 20:02
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


20.10.2020 | 20:03
von Karin Hötzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde doppelt hochgeladen!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!