Bosen Hausverwaltung (Hürth)
Kaution wird nicht zurückgezahlt
Von 2004 bis 2015 haben wir ein Geschäft in Köln betrieben. Unser Vermieter war die Heide Bosen Hausverwaltung in Hürth. Ende März 2015 lief das Mietverhältnis aus. Die Kaution, die von uns 2004 hinterlegt wurde, wurde bislang einbehalten.
In einem handschriftlich festgehaltenen Übergabeprotokoll (Reinschrift fehlt bis heute) wurde erwähnt, dass ein Oberlicht und eine Schaufensterscheibe erneuert werden müssen. Diesen Aufforderungen sind wir nachgekommen, doch die Kaution bleibt in den Händen der Hausverwaltung Bosen. Wir haben die Sache nun an unsere Anwältin abgegeben, doch auch hier verweigert die Hausverwaltung Bosen die Rückzahlung sowie die Offenlegung, wie und wo die Kaution plus Zinsen angelegt wurde.
Die Hausverwaltung Bosen begründet dieses u. a. mit dem schlechten Mietverhältnis. Das können wir bestätigen. Auch für uns war es das bislang schlimmste Mietverhältnis unseres Lebens. Sämtlicher Briefverkehr mit der Hausverwaltung wird durch die Inhaberin im Keim erstickt oder bleibt unbeantwortet. Nach vielen Wasserschäden seit 2010 ist das Verhältnis mit der Hausverwaltung auf ein neues Tief abgekühlt. Die Reaktionen der Hausverwaltung sind und waren abenteuerlich, und das ist noch sehr freundlich ausgedrückt.
U. a. war die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung Bosen für das Jahr 2013 völlig falsch. Zu Grunde wurden Nebenkosten von 150 EUR gelegt, obwohl wir 250 EUR monatlich bezahlt haben (s. Mietvertrag). Auch hier war mit der Hausverwaltung ein Gespräch nicht möglich, so dass wir die Miete kürzen mussten, wie auch im Jahr 2014, als durch einen erneuten Wasserschaden es zu keiner Einigung gekommen ist. Die Betriebskostenabrechnung für 2014 steht ebenfalls aus, hier erwarten wir ebenfalls ein Guthaben.
Dennoch, ein schlechtes Mietverhältnis ist die eine Sache, die aber nicht begründen kann, dass die Hausverwaltung Bosen die Kaution einbehalten kann. Ein Gespräch mit der Inhaberin Frau Bosen ist und war nie möglich und so stehen wir nun vor der Entscheidung Klage einzureichen.