2857 Views | 05.07.2016 | 10:46 Uhr
geschrieben von Christian Volkmer

Care-Energy (Hamburg)

Keine Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Kd. 310265618

Ich bin Privatkunde bei der Firma Care-Energy und beziehe meinen Hausstrom über diese Frima seit 2013.

SCHLAGWORTE

In diesem Jahr wurde mir eine Mehr-/Mindermengenabrechnung zugestellt. Ich habe ein Guthaben von 183,60 Euro zum Stand Februar 2016.

Dieses Guthaben habe ich über das neue Care-Mi-Portal angefordert und es pasierte nichts. Nach einer 30 Min. Wartezeit in der Telefonwarteschlange im April wurde gesagt, dass die zwei Monate Wartezeit doch noch gut wären und ich länger warten soll. Im Mai fragte ich dann nochmal telefonisch. Hier wurde gesagt, dass das System umgestellt wurde und ich das Guthaben nochmals anfordern muss.

Jetzt im Juni gibt es den Punkt der Guthabenanforderung nicht mehr im Portal. Stattdessen kam ein Schreiben, das die Guthabenanforderung nicht zur Auszahlung führt, sondern nur als Guthaben auf dem Kunbdenkonto geführt wird.

Wie bekomme ich jetzt meine überzahlten Beiträge zurück und wie wird verfahren, wenn ich jetzt eine Kündigung einreiche? Muss dann das Guthaben ausgezahlt werden?

Solche Geschäftsgebaren sind höchst makaber und ich zahle lieber fünf Euro mehr im Monat, aber mache mich nicht mit solchen Firmen fertig.

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Meine Forderung an Care-Energy: Auszahlung des Vertragsguthabens.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


08.07.2016 | 13:16
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Energieversorger müssen Rechnungsguthaben unverzüglich erstatten.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 16.12.2014 entschieden (Az. I-20 U 136/14).

12.07.2016 | 11:10
von Christian Volkmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute gab es keine Regung von Care Energy


12.07.2016 | 13:38
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Sie werden Ihr Guthaben bei Care wohl als Lehrgeld abschreiben können.
Sofern Sie dort aber noch "Kunde" sind und weiterhin monatlich Ihre Abschläge bezahlen würde ich diese mit dem Guthaben verrechnen, respektive die Einzugsermächtigung widerrufen und per Dauerauftrag bezahlen, abzüglich der Gutschrift.
Im schlimmsten Fall schmeisst Sie Care aus dem Vertrag, aber dann haben Sie ja genau das erreicht.
Vorsorglich aber auch den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein zu dem im Vertrag vereinbarten Kündigungstermin kündigen.
Viel Glück.



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