Allianz Deutschland:
Abfindung wird seit einem halben Jahr nicht verbucht
Allianz Versicherungs:
AS2019-90647910 Unfall am 18.10.2019
Allianz Versicherung:
Allianz verweigert Haftpflichtschaden
Allianz Versicherungs-AG:
Wertminderung nach Unfall als Geschädigter
Allianz Global Assistance:
Mietwagen Beule
Ich bin gespannt.
Nach Aussage dieser Mail wird wohl bei Taschendiebstählen nicht entschädigt, da man ja ein Smartphone auch verlieren könnte.
Sehr geehrte (r) Herr BENDER, vielen Dank für die eingereichten Unterlagen. Wir bedauern sehr, dass Sie von diesem Schaden betroffen sind. Bitte entschuldigen Sie, dass wir erst heute auf den Vorgang zurückkommen. Der Eintritt des Versicherungsfalles (hier: Diebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen) ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen. Voraussetzung einer Eintrittspflicht unsererseits ist zunächst, dass tatsächliche Umstände feststehen, aus denen sich ein nachgewiesener Sachverhalt ergibt, welcher nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Schaden durch ein versichertes Ereignis (hier: Diebstahl) schließen lässt. Laut Ihren Ausführungen haben Sie Ihr Mobiltelefon in Ihrer Hosentasche aufbewahrt. Dieses ist - ohne Bemerken des eigentlichen Diebstahlaktes - demnach unbemerkt aus Ihrer Hosentasche abhandengekommen. Umstände, die einen Diebstahl hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, sind für uns weder erkennbar noch nachgewiesen. Ein nicht versicherter Verlust (beispielsweise Verlieren gem. § 2.5 j) AVB) ist hier mindestens ebenso wahrscheinlich, zumal ein konkreter Anhaltspunkt für die Entwendung durch einen Dritten nicht ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Allianz Plusschutz-Team
Dann wird halt der Ombudsmann und zur Not der Anwalt mit der Allianz beschäftigt.