Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 171 Views | 28.02.2018 | 13:26 Uhr
geschrieben von Günther Ebnet

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Überfällige Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: 469278

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nach §40 Abs. 4 EnWG nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum 12.03.2018 und behalte mir eine Verbraucherbeschwerde bei der Bundesnetzagentur, einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V und weitere rechtliche Schritte vor.

Meine Forderung:

Erstellung der Stromrechnung und Auszahlung eines möglichen Guthabens bis zum genannten Datum.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Guthabens von 354,90€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.02.2018 | 13:26
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Ebnet,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.03.2018 | 15:51
von Günther Ebnet noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mitarbeiter hat mir am 20.02.18 mitgeteilt, die Abrechnung ist schon raus. Bis heute jedoch nichts passiert. Mails werden nicht beantwortet, telefonisch kaum erreichbar und falls doch werden Unwahrheiten gesagt.


10.03.2018 | 16:35
von Günther Ebnet noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV gibt keine Antworten auf Mails und am Telefon wird gesagt die Rechnung sei schon raus. Werde nun weitere Schritte einleiten und meinen Rechtsschutz einschalten


23.03.2018 | 06:26
von Günther Ebnet noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.04.2018 | 07:21
von Günther Ebnet gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Hilfe der Schlichtungsstelle Energie e. v ist nun das Guthaben überwiesen




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