Durch IKK Südwest gelöste Beschwerde. | 486 Views | 21.06.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4138685

IKK Südwest (Saarbrücken)

Krangeldzahlung

Nach einem Schlaganfall ist mein Mann seit 3/2018 im Krankengeldbezug. Die letzte Au-Bescheinigung ging bis zum 03.06.2018. Da er aufgrund einer anderen Erkrankung unmöglich am 04.06.3028 den Arzt aufsuchen konnte wurde seine Krannkengeldzahlung eingestellt, da das Ausstelldatum der 05.06.2018 anstatt der 04.06.2018 war. Das wären die Vorschriften. Leider habe ich hierfür kein Verständnis, da es lediglich um einen Tag geht, den er sicherlich von seinem Arzt nachträglich bescheinigt bekommen hätte, ihn aus dem Krankengeldbezug zu kicken. Er ist nicht gesund und die aktuelle Au-Bescheinigung ist bis 30.06.2018 ausgestellt. Und jetzt?

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Kommentare und Trackbacks (5)


23.06.2018 | 08:57
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Die AU-Bescheinigung rückwirkend ausstellen, wäre schon sinnvoll. Da kann die KK wirklich nichts dafür. Sprechen Sie doch mit dem Arzt oder den Mitarbeitern dort, damit Sie eine neue Bescheinigung nachreichen können.
-7469479 Können Sie auch mal einen guten Rat anstatt gehässiger Kommentare? Es war wohl eher ein Fehler der Arztpraxis, den Patienten nicht darauf hinzuweisen. Und wer noch nie in so einer Situation war, kann nicht wissen, worauf es beim Krankengeld ankommt.

25.06.2018 | 09:02
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Wer noch nie mit dem Thema Krankengeld zu tun hatte, kann nicht wissen, dass jeder Tag zählt. Es sei denn, das Praxisteam hat den Patienten ausführlich informiert. Diese Information hat in diesem Fall wohl nicht stattgefunden.
Wo ist jetzt der Fehler?

26.06.2018 | 08:37
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Das bei der KK einzureichende Formular wird ja in der Praxis ausgefüllt. Als ich im Krankengeldbezug war, wurde ich darauf hingewiesen, dass die AU-Verlängerung lückenlos sein muss. So wurde mir für die Folgebescheinigung der passende Termin vergeben.
Die Praxis ist immer mein erster Ansprechpartner. Kann man mir dort nicht weiterhelfen, frage ich natürlich bei der Krankenkasse nach.

27.06.2018 | 08:06
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Tja, wenn man Tage verstreichen lässt, wirds problematisch. Hier geht es ja um einen Tag und man hätte sicher eine Lösung finden können. Aber nun ist es wohl zu spät. Es sei denn, die BF hat inzwischen noch eine rückwirkende AU-Bescheinigung für ihren Mann bekommen. Wir wissen es nicht.

28.06.2018 | 19:21
von ReclaBoxler-4138685 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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