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486 Views | 21.06.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4138685
Nach einem Schlaganfall ist mein Mann seit 3/2018 im Krankengeldbezug. Die letzte Au-Bescheinigung ging bis zum 03.06.2018. Da er aufgrund einer anderen Erkrankung unmöglich am 04.06.3028 den Arzt aufsuchen konnte wurde seine Krannkengeldzahlung eingestellt, da das Ausstelldatum der 05.06.2018 anstatt der 04.06.2018 war. Das wären die Vorschriften. Leider habe ich hierfür kein Verständnis, da es lediglich um einen Tag geht, den er sicherlich von seinem Arzt nachträglich bescheinigt bekommen hätte, ihn aus dem Krankengeldbezug zu kicken. Er ist nicht gesund und die aktuelle Au-Bescheinigung ist bis 30.06.2018 ausgestellt. Und jetzt?
Meine Forderung an IKK Südwest:
Nochmalige Prüfung und KG-Zahlung
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-7469479 Können Sie auch mal einen guten Rat anstatt gehässiger Kommentare? Es war wohl eher ein Fehler der Arztpraxis, den Patienten nicht darauf hinzuweisen. Und wer noch nie in so einer Situation war, kann nicht wissen, worauf es beim Krankengeld ankommt.
Wo ist jetzt der Fehler?
Die Praxis ist immer mein erster Ansprechpartner. Kann man mir dort nicht weiterhelfen, frage ich natürlich bei der Krankenkasse nach.
Beschwerde ist gelöst