Durch Energy2day gelöste Beschwerde. | 72 Views | 23.07.2018 | 12:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9190582

Energy2day GmbH (München)

Keine Abrechnung + keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Gasvertrag, Kundennummer 0095775

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Gasvertrag endete zum 22.05.2018. Gemäß § 40 Absatz 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben Sie die Schlussrechnung binnen sechs Wochen nach Lieferende zu erstellen. Dies ist bisher nicht geschehen. Ein Guthaben wurde bisher nicht ausgezahlt.

Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich eine Schlussabrechnung zukommen zu lassen und das vorhandene Guthaben auszuzahlen. Hierfür setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 26.07.2018.

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Meine Forderung an Energy2day GmbH: Schlussabrechnung und Guthabenauszahlung bis 26.07.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.07.2018 | 09:41
Firmen-Antwort von: Energy2day GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Kunde,

gerne antworten wir auf Ihren zweiten Eintrag vom 23.07.18 mit gleichem Inhalt wie zuvor:

Ihre Schlussrechnung wurde bereits am 19.07.2018 erstellt und per Post an die bei uns hinterlegte Anschrift verschickt. Ihr Guthaben liegt in Form eines Verrechnungsschecks bei (dritte Seite unten).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte gerne direkt an unsere Kundenbetreuung.

Freundliche Grüße

Ihre voltera Kundenbetreuung

voltera ist eine Produktmarke der Energy2day GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.07.2018 | 10:11
von ReclaBoxler-9190582 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Voltera Kundenbetreuung,

leider ist dem nicht so. Eine am 19.07.2018 erstellte Rechnung würde mir bei normalem Postlauf bereits vorliegen.

Insofern fordere ich Sie auf, mir einen entsprechenden Sendungsnachweis vorzulegen und die Rechnung samt Verrechnungsscheck hilfsweise noch einmal zu versenden.

26.07.2018 | 10:12
von ReclaBoxler-9190582 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Voltera Kundenbetreuung,

leider ist dem nicht so. Eine am 19.07.2018 erstellte Rechnung würde mir bei normalem Postlauf bereits vorliegen.

Insofern fordere ich Sie auf, mir einen entsprechenden Sendungsnachweis vorzulegen und die Rechnung samt Verrechnungsscheck hilfsweise noch einmal zu versenden.


28.07.2018 | 16:21
von ReclaBoxler-9190582 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Posteingang am 27.07.18 mit Verrechnungsscheck




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