Durch EWE gelöste Beschwerde. | 225 Views | 20.07.2018 | 10:46 Uhr
geschrieben von André Monz

EWE AG (Oldenburg)

Mahnungen für fremden Stromzähler

EWE schickt mir Rechnungen, Mahnungen und droht mit Inkasso für fremden Stromzähler

Ich habe 2017 eine Eigentumswohnung mit Stichtag 31.10.2017 verkauft.

SCHLAGWORTE

Der damalige Stromvertrag, den ich nicht mit der EWE Oldenburg hatte, war fristgerecht
zum 31.10.2017 gekündigt.
Der neue Eigentümer oder dessen Mieter hat es wohl versäumt einen Stromvertrag abzuschließen bzw. sich bei der EWE anzumelden.
Ich bekam dann 2018 einen Anruf auf meiner Arbeitsstelle von der EWE Oldenburg mit der Frage nach meiner neuen Adresse.
Kurz darauf bekam ich eine Stromrechnung, Lieferstelle war meine ehemalige Eigentumswohnung, für die Zeit nach dem Verkauf.
Im Anschluss folgten diverse Telefonate, Faxe und Besuche im Kundencenter um die Sachlage zu mit der EWE Oldenburg einvernehmlich zu klären.
Nicht ganz ohne Ergebnis, die ursprüngliche Forderung ist von über 300,00 Euro auf ca. 170,00 Euro gesunken.
Der Grund dafür mag sich der EWE erschließen, mir nicht.
Die EWE Oldenburg kann mir nicht erklären, wie ich Leistungsempfänger der EWE Oldenburg geworden bin, für Stromleistungen einer Wohnung, die ich weder besitze noch bewohne.
Eine der seltsamen Argumentation der Hotline war, dass sie Vorfälle, die älter als 5 Monate sind, nicht mehr korrigieren können.
Die EWE Oldenburg kann mir nicht erklären, warum der Schriftwechsel zuerst zunächst an eine Adresse geschickt wurde, an der vor über 5 Jahren meine Tochter für ein Jahr gewohnt hat, statt an die Postanschrift der Lieferstelle. Darüber hätte die Post mich durch den Nachsendeauftrag Monate früher erreicht.
Obwohl die Sachlage von Dritten verursacht wurde, besteht die EWE Oldenburg auf ihrer Forderung mir gegenüber und droht mir inzwischen mit Inkasso.

Meine Forderung an die EWE Oldenburg:

- Rücknahme der Forderungen oder darstellen einer Rechtsgrundlage.

- Überprüfen der internen Abläufe um solchen Bockmist zünftig zu verhindern.

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Kommentare und Trackbacks (6)


20.07.2018 | 11:22
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
So etwas kommt leider immer wieder vor. Die Problematik ist mir aus meinem Berufsleben bekannt.
Bei einer Wohnung oder einem Haus ist es üblich, dass ein Eigentümer hinterlegt ist. Meldet ein Mieter einen Zähler ab, so wird nach einer definierten Zeit der Eigentümer in einem sogenannten Leerstand angemeldet, mit einem geringen monatlichen Abschlagsbetrag.
Ist kein Eigentum eingetragen, so versuchen die Versorger, den passenden Eigentümer zu ermitteln. Diese Ermittlungen können natürlich fehl schlagen (wie mit der falschen Adresse zu erkennen ist), und Eigentumswechsel können ggf. dem Versorger nicht bekannt werden.
Ich kenne es aber nicht, dass auf einer solchen Forderung beharrt wird. Eine schriftliche Mitteilung an den Versorger mit einer durch Dokumente nachgewiesenen Erklärung, dass kein Bezug zur Verbrauchsstelle vorliegt sollte eigentlich genügen, um die Forderungen zu stornieren und auf den richtigen Vertragspartner zu bringen.

20.07.2018 | 21:38
von André Monz | Regelverstoß melden
Kaufvertrag, Endabrechnung des alten Versorgers, haben die alles gekriegt.
Man könnte meinen sich mit kleinen Kindernzu
unterhalten 'Ich will aber trotzdem! '.

30.07.2018 | 19:37
von André Monz | Regelverstoß melden
Die Forderungen der Ewe wurden inzwischen vom neuen Mieter der Wohnung beglichen. Eine Bestätigung der Ewe steht noch aus.

Danke für die Adressen des Vorstandes, denen werden
ich auf jeden Fall noch zu ihrem 'Service' gratulieren.

02.08.2018 | 07:07
von André Monz | Regelverstoß melden
Tja, da haben wir wohl die Rechnung ohne die Ewe gemacht.
Ich habe eine weitere Mahnung bekommen.
Der Mieter eine Aufforderung eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben, dass die Ewe ihm eine Rechnung über die Stromkosten schicken darf.

03.08.2018 | 18:39
von André Monz | Regelverstoß melden
Die EWE hat mein 'Anliegen' erneut geprüft und festgestellt, dass die Anmeldung auf meinen Namen 'ein Fehler auf unserer Seite war'. Die Vertragsbestätigung und die Rechnungen darf ich als gegenstandslos betrachten. Abschließend erteilt die EWE sich mit'Für die vorangegangenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns' auch noch die Absolution. Nein liebe EWE, nichts ist entschuldigt. Die Arroganz mit der Ihr Kunden und Nicht-Kunden gegenüber auftretet ist unerträglich. Eurer Fall-Management war einfach katastrophal und eines namhaften Unternehmens unwürdig. Soviel Ahnungslosigkeit ‚woher diese Adresse kommt kann ich gar nicht sagen‘, Unfähigkeit ‚wir können das rückwirkend nicht ändern‘ und Unwahrheit 'Ihre Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Niedersächsischen Energiegesetz' ist mir bei einer deutschen Firma noch nicht untergekommen. Seid euch sicher, dass ich an eurem Laden kein gutes Haar mehr lassen werde.

03.08.2018 | 18:41
von André Monz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die EWE hat mein 'Anliegen' erneut geprüft und festgestellt, dass die Anmeldung auf meinen Namen 'ein Fehler auf unserer Seite war'. Die Vertragsbestätigung und die Rechnungen darf ich als gegenstandslos betrachten. Abschließend erteilt die EWE sich mit'Für die vorangegangenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns' auch noch die Absolution. Nein liebe EWE, nichts ist entschuldigt. Die Arroganz mit der Ihr Kunden und Nicht-Kunden gegenüber auftretet ist unerträglich. Eurer Fall-Management war einfach katastrophal und eines namhaften Unternehmens unwürdig. Soviel Ahnungslosigkeit ‚woher diese Adresse kommt kann ich gar nicht sagen‘, Unfähigkeit ‚wir können das rückwirkend nicht ändern‘ und Unwahrheit 'Ihre Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Niedersächsischen Energiegesetz' ist mir bei einer deutschen Firma noch nicht untergekommen.

Seid euch sicher, dass ich an eurem Laden kein gutes Haar mehr lassen werde.




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