Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 183 Views | 03.08.2018 | 15:31 Uhr
geschrieben von Christian Kilzer

Immergrün Energie (Köln)

Unberechtigter Nichterfüllungsschaden über 252,10 Euro

Bestell-/Kundennummer: 29404|1265

Ich beziehe mich auf die Schlussabrechnung RES01058308 vom 25.05.2018. Den Vertrag musste ich wegen Umzugs ins Ausland Mitte Februar 2018 (Studium) kündigen. Eine Belieferung mit Strom von Immergrün! ist dort logischerweise nicht möglich.

SCHLAGWORTE

In einem im Vorfeld geführten Telefongespräch mit einem Kundenberater wurde mir noch zugesichert, dass ich bei Umzug sogar drei Monate rückwirkend kündigen könne. Eine Vertragsstrafe wurde mit keinem Wort erwähnt. Für einen Nichterfüllungsschaden in dieser unangemessen Höhe existiert keine Berechnungsgrundlage.

Auf Widersprüche an verbraucherbeauftragter spider monkey immergruen-energie.de vom 03.07. und 11.07.2018 erfolgte keine Stellungnahme. Stattdessen hat man das Inkassoverfahren eingeschaltet und die Gesamtforderung auf 318,70 Euro erhöht.

Gemäß OLG Köln (6 U 132/16) – Seite 19 des Urteils (Verstoß gegen § 308 Nr. 7a BGB) wird darauf hingewiesen, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann “für unwirksam erklärt”. Sofern die Korrektur nicht binnen zwei Wochen erfolgt, werde ich weitere Schritte zur Wahrung unserer Interessen einleiten. Ich werde das Anliegen dem Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur melden. Daher hoffe ich in beiderseitigem Interesse auf eine umgehende Rechnungskorrektur inklusive Streichung des Nichterfüllungsschadens und Einstellung Inkassoverfahrens!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Einstellung des Inkassoverfahrens und Löschung der unberechtigten Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.08.2018 | 15:31
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kilzer,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.08.2018 | 11:51
von Christian Kilzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird eindlich Zeit, hier Gerechtigkeit zu schaffen.


20.08.2018 | 13:49
von Christian Kilzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnungskorrektur ist erfolgt und das Inkassoverfahren wurde eingestellt.




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