Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 120 Views | 02.10.2018 | 09:06 Uhr
geschrieben von Christoph Horn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 701210

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz dreimaliger telefonischer Rückfrage beim Kundenservice mit der anschließenden Auskunft, dass die Erstellung der Endabrechnung beauftragt sei und zeitnah zugestellt wird, habe ich noch keine Endabrechnung samt Verrechnung des Neukundenbonus von 15% erhalten. Die Kündigung erfolgte zum 29.06.2018. Somit ist die gesetzliche Vorgabe, die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen (§ 40 Abs. 4 EnWG), weit überschritten.

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich die Endabrechnung samt Berücksichtigung des Neukundenbonus von 15 % zu erstellen und das verbleibende Guthaben zu erstatten. Ich behalte mir sonst weitere Schritte vor:

Sollte ich bis zum 08.10.2018 keine Abrechnung und verbleibendes Guthaben samt Neukundenbonus erhalten haben, wende ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e. V., ggf. an die Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation Bonn und schalte einen Anwalt ein.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung der Endabrechnung samt Berücksichtigung des Neukundenbonus und sofortige Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2018 | 09:06
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2018 | 09:15
von Christoph Horn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


20.08.2019 | 17:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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