Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 173 Views | 10.01.2019 | 08:39 Uhr
geschrieben von Marc Peters

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch gegen angekündigte Preiserhöhung Vertr. 908758

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr 908758 Kd Marc-Alexander Peters

Kunde:

SCHLAGWORTE

Marc-Alexander Peters

Langstrasse 62 in 64546 Mörfelden-Walldorf

Gasliefervertrag mit BEV-Energie Vertragsnr 908758

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine E-Mail an die BEV-Energie vom 28.12.2018 habe ich bis heute, 09.01.2019, noch keine Eingangsbestätigung erhalten. In dieser E-Mail teilte ich der BEV mit, dass ich der zum 01.02.2019 wirksam werden sollenden Preiserhöhung, angekündigt in einem Brief an mich vom 15.12.2018, widerspreche und auf eine Weiterführung meines Vertrages zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Konditionen bestehe. Begründung:

- Ich befinde mich im 1. Jahr der Belieferung und genieße eine im Vertrag verankerte 12monatige eingeschränkte Preisgarantie

- Eine Preiserhöhung im angekündigten Maßstab (Arbeitspreis von 4,74 ct/kWh auf 5,6ct/kWh (+ 18,14%!) und Grundpreis von 75,23 Euro Brutto/Jahr auf nunmehr 12x33,82 Euro = 405,84 Euro/Jahr (+439,47%!) ) ist unverhältnismäßig.

Auf Anraten ihres Mitarbeiters in der telefonischen BEV Kundenhotline, Hr. S., sendete ich ihnen mit weiterer E-Mail vom 04.01.2019 meinen Widerspruch gegen die Preisanpassung Gas, Vertrag 908758, ab 01.02.2019 noch einmal.

Ich bitte endlich um eine zeitnahe Reaktion/eine Eingangsbestätigung meiner E-Mails seitens BEV Energie sowie zeitnah eine Bestätigung durch BEV Energie, das die geplante Preiserhöhung in meinem Fall, aufgrund bestehender Preisgarantie, zurückgenommen wird und meine Abschläge auch nach dem 31.01.2019 unverändert bleiben.

Sollte BEV Energie dem nicht nachkommen bzw. meine nun mehrmaligen Versuche (telefonisch und per E-Mails) betr. meines Widerspruchs mit BEV in Kontakt zu treten, weiter ignorieren werde ich als weitere Schritte

- Die Schlichtungsstelle Energie in dem Fall einschalten

- ggf auch rechtlich dagegen vorgehen

P. S.:

Die Kosten für die telefonische Kundenhotline der BEV kann man sich einsparen, außer nach 15 min. Warteschleife eine freundliche Begrüßung zu erhalten, erreicht der Kunde dort genau nix. Man kann mir nicht einmal mitteilen, ob meine diversen E-Mails eingegangen sind. Die Hotline hebt den Begriff Inkompetenz auf einen völlig neuen Level.

Mit freundlichen Grüßen

Marc-Alexander Peters,

Mörfelden-Walldorf den 09.01.2019

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der zum 01.02.2019 angekündigten Preiserhöhung und Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2019 | 08:39
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.01.2019 | 19:26
von Marc Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen ein Schreiben erhalten in dem mir mitgeteilt wird, das die exorbitante Preiserhöhung auf jeden Fall ab 01.04.2019 (also ab dem theoretischen 2. Vertragsjahr) fällig werde, ich solle diese aber FREIWILLIG und damit für beide Seiten, wie aus dem Schreiben zu entnehmen, EINVERNEHMLICH schon ab dem 01.02. akzeptieren. Meine zusammen mit dem Widerspruch zur Preisanpassung erklärte ordentliche Kündigung mit Ablauf des 31.03.2019 wurde nicht berücksichtigt. Weitere Beschwerde hierzu folgt.




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