165 Views | 07.01.2020 | 11:41 Uhr
geschrieben von Ralf Kr.

UHREN MAYER (Daun)

Sollen Gutschein einlösen!

Sollen sich an selbstgemachte Einlösebedingungen Ihrer Gutscheine halten!

Ich habe in einem Infoheft über die Eifel, diverse Unternehmen gefunden, welche auch Gutscheine anbieten.

SCHLAGWORTE

Unteranderem auch Uhren Mayer in Daun.

Als ich eine Uhr sah, die mir gefiel und auch reduziert war, wollte ich diese käuflich erwerben.

Da in dem Gutschein vermerkt war: " 10 % Gutschein auf Alles*:

bei dem * stand jedoch nur * außer auf Dienstleistungen!

Da ich ja Ware erwerben wollte und keine Dienstleistung, ging ich zur Kasse, wollte die reduzierte Uhr mit dem Gutschein kaufen.

Aber dann wurde mir gesagt, dass das nicht ginge, da die Uhr schon reduziert sei.

Als ich anmerkte, dass reduzierte Warte nicht ausgeschlossen sei und ich die Inhaberin sprechen wolle, wurde mir gesagt, die Dame selbst sei die Inhaberin.

Und es sein ein ungeschriebenes Gesetzt, dass Gutscheine nicht auf reduzierte Ware angewendet werden können.

Natürlich ist es weder im BGB oder sonst wo zu finden, nach heftiger Diskussion, verließ ich den Laden dann ohne Uhr, da es mir ums Prinzip geht und ging.

Wenn ein Gutschein angeboten wird, sollte dieser auch so wie beschrieben, (auf alles) auch eingelöst werden.

In anderen Geschäften gilt der Gutschein auch so wie angegeben, ich habe zuvor noch nicht erlebt, dass sich jemand auf ungeschriebene Gesetze beruft, was auch recht lächerlich ist!

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Meine Forderung an UHREN MAYER: Gutschein, soll eingelöst werden


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.01.2020 | 15:23
von Ralf Kr. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion.
Stellen sich wohl stumm




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