400 Views | 07.08.2020 | 22:45 Uhr
geschrieben von Britta Möllenberg-Kretzer

Techniker Krankenkasse (Hamburg)

Kündigung ohne Einhaltungsfrist

Kundenunfreundlich

Nach Rückkehr aus dem Ausland wurde mir die Techniker Krankenkasse empfohlen.

SCHLAGWORTE

1. wollte die TK mich nicht aufnehmen, nach 3 Monate bekam ich dann kommentarlos die Mitgliedskarte.

2. für meinen Rentenantrag musste ich für die letzten 20 Jahre nachweisen, dass ich gesetzlich krankenversichert war. Ist Gesetz, wurde mir aber nicht erklärt, sondern nur mit den Worten: Sie sind verpflichtet, sie müssen, wir verlangen.

3. unfreundlicher Service am Telefon: Geschäftsnummer, Geburtsdatum, Sachbearbeiter kenne ich nicht, um was geht es = xmal das gleiche erklären. Dann wieder, was kann ich für sie tun.

Dann bekam ich mail: Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Erhöhung des Zusatzbeitrages. Eine Kündigung ist bis zum Ablauf des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird, möglich. "Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist, wirksam. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gern für Sie da."

Nun übergeht man diesen entscheidenen Satz und fragt erneut nach Geschäftsnummer, Geburtsdatum = xmal das gleiche erklären. Dann wieder "was kann ich für sie tun?"

Mein Vertrauen in diese Krankenkasse ist nicht gewährleistet.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Ich möchte bis Ende August eine schriftliche Kündigungsbestätigung der Krankenkasse haben.


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Kommentare und Trackbacks (4)


16.08.2020 | 11:11
von Britta Möllenberg-Kretzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, Frau Sochart von der Techniker Krankenkasse geht auf den entscheidenden Satz lediglich mit dem Hinweis ein: Sätze nicht aus dem Kontext nehmen! Sie hat mir drei Sätze mit einem Absatz nach jedem Satz geschrieben. Der dritte Satz lautet: Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungsfrist, wirksam


19.08.2020 | 16:27
von Britta Möllenberg-Kretzer | Regelverstoß melden
Was ich will, die Techniker Krankenkasse soll sich daran halten, was sie mir am 29.06.2020 geschrieben hat: Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats ohne Einahltung (so geschrieben) der 18-monatigen Bindungsfrist, wirksam.
Wir reden NICHT von der gesetzlichen Kündigungsfrist sondern von einer ausserordentlichen Kündigung. Nun soll mich die Techniker Krankenkasse ziehen lassen. Es gibt wahrlich KUNDENFREUNDLICHERE, dessen Mitarbeiter Namen haben und sich um die Belange kümmern. Ich musste mir nach dieser Mitteilung eine andere Krankenkasse suchen, die mich ab den 01. September 2020 versichert. Der Satz von Frau Sochart, Techniker Krankenkasse ist ja wohl verständlich genug. Ergo noch mal nachlesen, dann kommentieren.

20.08.2020 | 07:36
von Britta Möllenberg-Kretzer | Regelverstoß melden
1407831 Mitarbeiter der TK?

Lesen Sie doch bitte diesen Satz:
Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats ohne Einahltung der 18-monatigen Bindungsfrist, wirksam.

TK steht über alles: Reißen Sie nur weiter alles aus dem Kontext, aber dennoch werden
Sie nicht aus der TK ohne Einhaltung der regulären Kündigungsmöglichkeiten rauskommen. --- sagt doch alles. Aber, 1407831, wie bei TK, kein Name, wir sind die grösste und die beste Krankenkasse. Fazit: Klappe halten, wir sagen WO und WIE es weiter geht.
Danke für diesen NEUTRALEN Hinweis.

20.08.2020 | 07:36
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


31.08.2020 | 07:55
von Britta Möllenberg-Kretzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nein. Die Techniker Krankenkasse wirbt damit: Wir sind die grösste Krankenkasse!
Die Vermutung liegt nahe: Wir haben es nicht nötig uns um unsere Mitglieder zu kümmern.




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