Joyn GmbH (München)
Registrierungsmodalitäten der Firma Joyn nicht sicher
Bestell-/Kundennummer: Paigo Aktenzeichen: S.20.4274225.01.
Die Registrierungsmodalitäten der Firma Joyn schließen den Missbrauch fremder Daten nicht sicher aus und bieten damit ein Einfallstor für Datenmissbrauch.
Joyn GmbH
80339 München
PaigoGmbH
33401 Verl
Veröffentlichung auf dem Verbraucherportal reclabox.com
Betreff:
Widerruf, Anfechtung und Kündigung „Video on Demand“ Vertragsabschluss vom 11.05.2020
Außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung
Strafrechtlich relevanter Betrug
Sehr geehrte Damen und Herren,
Erneut hat uns ein Schreiben des Inkasso Unternehmens Paigo erreicht, in dem weiterhin Forderungen im Namen ihres Unternehmens geltend gemacht werden.
Ich betone erneut: Wir sind zu keinem Zeitpunkt innerhalb der letzten 24 Monate wissentlich, noch rechtsverbindlich ein Vertragsverhältnis hinsichtlich einer derartigen Dienstleistung eingegangen.
Die Firmen Joyn/Paigo verlangen nun, dass wir Strafanzeige erstatten und drohen mit weiteren Inkassoverfahren und Mahngebühren, sollten wir dieser Forderung nicht nachkommen.
Dabei liegt die Beweislast innerhalb dieses Sachverhalts nicht bei uns, sondern bei der Firma Joyn, die uns gegenüber Ansprüche geltend macht.
Sollte die Firma Joyn eine strafrechtliche Verfolgung dieses Sachverhalts wünschen, muss sie selbst die Manpower aufbringen, die Kosten tragen und den Aufwand betreiben, den dieser Vorgang mit sich bringt.
Dies sollte dringend im Interesse der Firma Joyn sein, da die Registrierungsmodalitäten der Firma Joyn offensichtlich den Missbrauch fremder Daten nicht sicher ausschließen und damit ein Einfallstor für Kriminelle bieten.
Ihr Versuch, die Beweislast des vorliegenden Betrugsfalls dem hilflosen Opfer unterschieben zu wollen, ist schlichtweg unseriös.
Ich widerspreche daher erneut Ihren bisherigen und den zukünftigen noch zu erwartenden Forderungen aus dem nun angefochtenen und gekündigten Vertragsverhältnis.
Der Widerspruch wird dauerhaft aufrecht erhalten. Ich werde keine Zahlungen an Sie leisten, da diese unberechtigt sind. Die Erstattung einer Strafanzeige, nicht gegen Unbekannt, sondern gegen die Firma Joyn wegen Verdachts einer Betrugsstrafbarkeit, behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ich verlange die sofortige Einstellung des Inkassoverfahrens.
MfG