0 Views | 12.04.2022 | 20:12 Uhr
geschrieben von Axel Baumgarten

Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)

Nichterfüllung Schaden durch rechtswidrige Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 29741

Unser Energieversorger hat unseren 12-Monatigen Vertrag vorzeitig gekündigt.

Ich habe am 24.03.2022 durch meinen Grundversorger (Stadtwerke Leipzig) erfahren, dass mich mein derzeitiger Anbieter (Regionale Energiewerte; kurz REW) gekündigt hat. Von den Regionalen Energiewerken ging selber nicht ein Kündigungsschreiben aus.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag zwischen mir und REW bestand vom 06.10.2021 und geht vertraglich bis zum 05.10.2022 (12 Monate).

REW reagiert bis heute nicht auf meine Anrufe.

Nach einer E-Mail erfuhr ich, dass REW den Vertrag auf Grund der steigenden Energiepreise, welche durch den Russland Ukraine Konflikt verursacht werden, gekündigt hat.

Argumentiert wurde dies mit einem Sonderkündigungsrecht §314 BGB mit dem Grund im Sinne von §313 1 und 3 BGB, der Störung der Geschäftsgrundlage.

Leider handelt es sich bei gestiegenen Weltmarktpreisen nicht um eine solche Störung der Geschäftsgrundlage. Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen als Auffangbecken vorgesehen, wenn wirklich nichts mehr geht. Hohe Anschaffungskosten am Markt rechtfertigen diesen Schritt nicht, auch bei einer drohenden Insolvenz nicht.

Der Vertrag basiert auf einem Festpreis, der für 12 Monate gültig ist.

In der Vereinbarung eines Festpreises liegt eine stillschweigende Übernahme des Risikos von Leistungserschwerungen durch Erhöhung der Selbstkosten im Sinne einer Preisgarantie, die einen Anspruch des Auftragnehmers aus §313 ABS. 1 BGB auf Anpassung des Vertrags regelmäßig ausschließt.

REW versucht Kunden zu kündigen und hofft diese mit geringen Summen an Schadensersatz zufriedenstellen zu können. Damit sie nicht die tatsächlichen Strompreise bezahlen müssen.

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Meine Forderung an Regionale EnergieWerke GmbH: Weiterführung des Vertrags + Mehraufwand durch Grundversorger oder Differenz zwischen Altem und neuen Stromvertrag + Mehraufwand durch Grundversorger.


 
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