Süwag Energie AG (Frankfurt am Main)
Süwag zahlt Guthaben nicht aus
Bestell-/Kundennummer: Re Nr. 10004287177
SÜWAG hält sich nicht an das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage bzw. überhaupt nicht.
Trotz mehrmaliger Telefonate und E-Mails erfolgt keine Auszahlung des Guthabens aus unserem Gasliefervertrag mit der Süwag. Dabei gab es weder Rückbuchungen noch sonst irgendwelche Beanstandungen in unserem Zahlungsverhalten. Das Guthaben übersteigt zudem die Abschlagshöhe um ein Vielfaches. Daher greift auch nicht die Begründung, dass man auf die Regelungen zur Gaspreisbremse und dem damit verbundenen Dezember-Abschlag durch den Bund verweist.
Laut § 40c Abs. 3 EnWG ist aber jedes Unternehmen in diesem Sektor verpflichtet, binnen 14 Tagen das Guthaben auszuzahlen. Man setzt sich hier also über das Gesetz hinweg.
Laut Aussage des Kundenservice wird zudem noch mit zweierlei Maß gemessen. Manche Kunden erhalten ihre Guthaben ausgezahlt, andere wiederum nicht. Woran das liegt, konnte jedoch der Kundenservice nicht erklären.