ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern (Oberursel)
Für Zahnzusatzversicherer gelten medizinische Fakten nicht
Nach mehreren Jahren regelmäßiger Beitragszahlungen erklärte die HALLESCHE meine Zahnzusatzversicherung bei der ersten größeren Rechnung als nichtig und verweigert Kostenerstattung - entgegen der Einschätzung von Zahnärzten.
Die Hallesche verweigerte die Kostenübernahme für eine prothetische Behandlung in Form einer Brücke eines Backenzahns (Behandlungskosten €1700) und erklärte meinen Vertrag plötzlich für nichtig.
Über Jahre nahm die "HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit" meine Beitragszahlungen dankend an und erstattete Kleinrechnungen. Jetzt, plötzlich bei der ersten größeren Rechnung, fällt dem Versicherer auf, dass der Vertrag nichtig sei. Je nach Höhe eingereichter Rechnungen wird offensichtlich mit unterschiedlichem Maß gemessen.
Die Begründung des Versicherers: Ich hätte bei Vertragsabschluss 2019 eine Parodontitis verschwiegen. Zum Hintergrund: Parodontitis ist eine Volkskrankheit. Rund 35 Millionen Menschen sind in Deutschland davon betroffen - laut Mundgesundheitsstudie DMS V mehr als die Hälfte der Menschen ab 35 Jahren, ab 65 Jahren fast zwei Drittel, sogar 90 Prozent bei den Hochbetagten. Die Hallesche hat sich damit also ein schönes Hintertürchen geschaffen, sich unliebsamer Verträge rückwirkend zu entledigen.
Allerdings hat mein damaliger Zahnarzt mir gegenüber diese Zahnbetterkrankung nie erwähnt und das gegenüber dem Versicherer auch bestätigt. Meinen Versicherungsantrag habe ich 2019 also nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt.
Auch besteht nach seiner Fachexpertise sowie den Fachkenntnissen einer zweiten konsultierten Zahnarztpraxis keinerlei Zusammenhang zwischen einer in 2019 erfolgreich behandelten und ausgeheilten Zahnbetterkrankung und meiner aktuellen Brücke für einen Backenzahn.
Die Sachbearbeiter der "HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit" wissen das natürlich besser als studierte Zahnmediziner mit Jahrzehnten der Praxiserfahrung.