Durch mivolta gelöste Beschwerde. | 139 Views | 09.01.2023 | 21:16 Uhr
geschrieben von Rafael Georgiadis

mivolta GmbH (Gräfelfing)

Stromvertragskündigung nicht bestätigt und ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 3248105

Wir haben Ende Oktober von unserem Stromanbieter Mivolta ein Schreiben über eine Anpassung des monatlichen Stromabschlags erhalten. Anfang 2022 gab es bereits eine erste Anpassung. Die zweite Anpassung hatte es jedoch in sich, der Abschlag hat sich von 126 EUR auf 260 EUR. Zum 01.12.2022 erhöht.

SCHLAGWORTE

Mivolta hat uns jedoch mitgeteilt, dass wir jederzeit fristlos kündigen können, was wir natürlich auch gemacht haben.

Wir haben Ende November schriftlich und fristgerecht per Einschreiben gekündigt (Der Beleg liegt selbstverständlich vor). Leider haben wir natürlich keine Kündigungsbestätigung erhalten. Auf E-Mails und Anrufe reagiert Mivolta nicht. Man steckt minutenlang in der Warteschleife, bis das Telefon dann irgendwann von alleine aus geht.

Wir haben ab Kündigungsdatum über Check24 einen neuen Stromversorgungsvertrag abgeschlossen. Jedoch haben wir vom neuen Stromanbieter keine Rückmeldung bisher erhalten.

Auf Nachfrage bei Check24 hat man uns mitgeteilt, dass es sein kann, dass der alte Stromanbieter den Zähler wohl nicht freigegeben hat und daher eine Belieferung nicht möglich sei.

Der absolute Höhepunkt ist, dass Mivolta den Betrag von 260 EUR einfach vom Konto einzieht.

Dies geschah jetzt bereits zum zweiten Mal. Das Lastschriftmandat haben wir nun im Kundenportal gekündigt. Bei der Bank waren wir ebenfalls und haben Abbuchungen von Mivolta untersagt.

Auch wenn eine Belieferung des neuen Anbieters nicht möglich wäre, dann wäre uns der Grundversorger definitiv lieber als diese dreiste Masche von Mivolta.

Der Verbraucherschutzzentrale und die Schlichtungsstelle für Energie haben wir jetzt ebenfalls kontaktiert und warten auf eine Rückmeldung. Ich hoffe, dass wir langsam mal eine Rückmeldung erhalten, da die Situation wirklich sehr belastend ist.

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Meine Forderung an mivolta GmbH: Kündigungsbestätigung des Anbieters und Rückerstattung der Abbuchungen.


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Kommentare und Trackbacks (1)


25.01.2023 | 14:08
von Rafael Georgiadis gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Dienstleister konnte nach mehrmaligen Anrufen erreicht werden und hat die Problematik auf eine Systemumstellung geschoben. Wir hhaben die Kündigungsbestätigung zum 21.01.2023 erhalten. Die zu viel gezahlten Abschläge werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Der neue, erhöhte Abschlag findet keine Anwendung und es wird der alte Abschlag vor der Preiserhöhung als Geundlage genommen. Somit hat sich das Anliegen erledigt.




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