E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Vertragsannahme seit einem Monat ausstehend
Bestell-/Kundennummer: 242180647121
Ich habe bisher immer milde gelächelt, wenn hier Beschwerdeführer Ihre Probleme mit E.ON geschildert haben.
Jetzt bleibt mir aber das Lachen im Hals stecken.
Am 08.04.2023 online ein Tarifwechsel im E.ON Portal veranlasst. Die Auftragsbestätigung (BPM-004668644) kam umgehend ins Postfach, mit dem Hinweis, dass es sich noch um keine Vertragsannahme handelt.
Die Laufzeit des bestehenden Vertrags war zu diesem Zeitpunkt noch der 30.05.2024.
Nachdem in den kommenden Tagen sowohl meine Postbox bei E.ON, als auch mein physischer Briefkasten leer blieben, kontaktierte ich E.ON über das Kontaktformular, um den Status des Auftrages abzufragen.
Was soll ich sagen? Es kam nichts zurück, außer einer Bestätigung, die Anfrage erhalten zu haben.
Einige Tage später dann allen Mut aufgebracht und mich ans Telefon gehängt und, oh Wunder; ich hatte 5 Min. später eine Ansprechpartnerin am Telefon, die mir aber leider nicht unbedingt weitergeholfen hat, außer mir zu raten noch zu warten, bis die Vertragsannahme dann durchgeführt wird.
Ich bin ja ein geduldiger Mensch, habe jetzt noch paar Tage Wartezeit angehängt, aber - na was wohl - nichts, gar nichts! Keine Rückmeldung, keine Vertragsannahme!
Doch, eine kleine Änderung gab es: Die Laufzeit des bisherigen Vertrages hat sich um einen Monat auf den 30.06.2024 verlängert.
So, jetzt müsste mir nur ein äußert schlauer E.ON-Mitarbeiter erklären, warum es so wahnsinnig schwierig ist, eine Vertragsannahme durchzuführen.
Einen Grund könnte ich mir schon vorstellen: Durch den Tarifwechsel halbiert sich mein monatlicher Abschlag. Daher kann ich mir ein gewisses Zögern seitens E.ON schon vorstellen. Welches Unternehmen möchte schon weniger an der Melkkuh Kunde verdienen?
Liebe E.ON, kommt in die Gänge, drückt das Knöpfchen und nehmt den Vertrag an. Ich kehre jetzt noch einmal ein Häufchen "Bring-Geduld-mit-E.ON-auf" zusammen und warte jetzt die kommenden Tage ab. Der Ball liegt jetzt in Ihrer Hälfte, also kümmern Sie sich drum!
Ironie an - Nur so nebenbei. Ich arbeite vis-à-vis der Regulierungsbehörde. Mal sehen, ob ich dort in der Mittagszeit mal so nebenbei mit dem einen oder anderen Mitarbeiter ins Gespräch kommen kann, um mir fachlichen Rat im Umgang mit untätigen Energieversorgern abzuholen. - Ironie aus
10.05.2024 | 10:37
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Herrmann,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Es tut uns sehr leid, dass wir Sie enttäuscht und verärgert haben. Das war auf keinen Fall unsere Absicht.
Gern sind wir eben direkt auf unsere zuständige Fachabteilung zugegangen und haben dort um Unterstützung gebeten. Gemeinsam kümmen wir uns um eine Lösung - versprochen.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Start ins Wochenende
Ihre E.ON Energie Deutschland
E.ON teil mir lapidar mit, dass, ich zitiere: “ …allerdings einen Vertrag ausgewählt, für den Ihr Zähler ungeeignet ist. Denn es werden Daten benötigt, die Ihre Zähleranlage nicht liefern kann. ……“.
Soweit so gut.
Hier stellen sich mir jetzt zwei grundlegende Fragen:
1. Dies festzustellen und mir die entsprechende Information zukommen zu lassen benötigt über einen Monat? Darf in mir in Zukunft auch einen Monat lang überlegen, ob ich die anfallenden Stromkosten zahle oder nicht? Rein hypothetisch gesprochen.
2. Warum liebe E.ON bietet ihr mir dieses Tarifangebot im Onlineportal als Vertragwechselmöglichkeit überhaupt an, wenn es bei gar nicht realisiert werden kann.
Ihr macht es einem Kunden wirklich nicht leicht Euch weiterhin die Stange zu halten.
Ach ja, es gab im Schreiben noch einen Zusatz, den ich hier auch noch gerne zitieren möchte: “ Selbstverständlich möchten wir aber gern, dass ein Vertrag mit Ihnen zustande kommt. Deshalb erhalten Sie das richtige Formular von uns noch einmal separat. Den Auftrag darin haben wir für Sie bereits so weit wie möglich ausgefüllt. ……“
Das nennt man dann den Spannungsbogen aufrecht erhalten, oder?
Ich bin wirklich neugierig auf das „neue“ Angebot mit den entsprechenden Abschlägen und dem entsprechenden Vertrag.
Darf ich zeitnah damit rechnen, oder muss ich schon das Kündigungschreiben ausfüllen?
Ich habe mir jetzt nochmals genau die AGB (Allgemeine Stromlieferbedingungen) und die Vertragsbedingungen (das berühmte „Kleingedruckte“ aus der Auftragsbestätigung durchgelesen, insbesondere den Punkt 3.4.
In den hier aufgeführten Voraussetzungen zur Energieversorgung wird nicht auf „besonders benötigte Daten“ hingewiesen.
Die angeführten Voraussetzungen werden gemäß Punkt 3.4 der Preis- und Lieferbedingungen erfüllt.
Einen Termin bei den örtlichen Verbraucherschützern zur Überprüfung der Angebotsbedingungen und Ihrem Antwortschreiben habe ich gerade vereinbart.