Von A.I. Fitness beantwortete Beschwerde. | 132 Views | 09.05.2024 | 23:01 Uhr
geschrieben von LS G.

A.I. Fitness GmbH (Rosenheim)

Nicht autorisierte Beitragserhöhung, Mahnungen, keine Reaktion

Bestell-/Kundennummer: KNR BM2-76124

Kein Kundenservice, keine Reaktion auf E-Mails, statt dessen automatisiertes Mahnwesen

Nach Übernahme von FLEXX Fitnes wurden die monatlichen Beiträge innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer mit Preisvereinbarung nicht autorisiert um monatlich 10 € erhöht.

SCHLAGWORTE

Der Widerspruch wurde nicht bearbeitet, statt dessen wurden die Beiträge weiter über mehrere Monate eingezogen. Aufgrund der Gesamtumstände wollte ich den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts vorzeitig kündigen, da ich nie einen Vertrag mit A.I. Fitness abgeschlossen hatte.

In dem Zuge habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt, danach kam es zu einer Rücklastschrift, die angemahnt wurde. Es wurden überzahlte Beiträge zurückgezahlt, dann wurde weiter gemahnt.

Auf keine meiner insgesamt 6 E-Mails zum Sachverhalt erhielt ich eine Antwort, die über eine Eingangsbestätigung hinausgeht. Die Absenderadresse der Mahnung ist nicht erreichbar (Postfach überfüllt?), eine telefonische Erreichbarkeit gibt es nicht.

Die angeforderte Auskunft nach DSGVO wurde nicht erteilt.

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Meine Forderung an A.I. Fitness GmbH: Einstellung der Forderungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.05.2024 | 13:47
Firmen-Antwort von: A.I. Fitness GmbH
Abteilung: Mitgliedermanagement

Wir haben Dein Anliegen erhalten.

Wir haben Dir am 10.05.24 und am 15.05.24 eine E-Mail auf die bei uns hinterlegte Mailadresse gesendet. Falls Rückfragen sind, bitten wir Dich auf diese zu antworten.

Team Mitgliedermanagement

Ai Fitness

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.05.2024 | 10:06
von LS G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nun mehrere Antworten erhalten, die auch teilweise auf den Sachverhalt eigegangen sind. Die Auskunft nach DSGVO wurde erteilt. Vielen Dank dafür. Weiterhin wird jedoch auf an den Mahnungen samt Mahngebühr festgehalten und der Umstand nicht gewürdigt, dass die Nichterreichbarkeit des Service für die Eskalation verantwortlich war.




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