Durch FlexStrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 379 Views | 29.07.2010 | 20:16 Uhr
geschrieben von Hans-Ulrich Müller

FlexStrom AG (Berlin)

Preiserhöhung nicht mitgeteilt; Aktionsbonus verweigert

Mein Vertragsbeginn zum 01. 06. 2009 und die Kündigung zum 31. 05. 2010 wegen einer Preiserhöhung auf 137 % sind von FlexStrom schriftlich bestätigt. Meine Vertragsnummer lautet: 900001101010.

SCHLAGWORTE

Die Jahresrechnung (594997), welche von mir am 15. 07. angefordert und am 21. 07. erstellt, enthielt eine Nachforderung von ca. 100 Euro, obwohl ich in Vorkasse ein Paket von 2400 kWh erworben und davon nur 1961 kWh verbraucht habe. Dies ist in der Rechnung ausgewiesen. Weiterhin war der Neukunden-Bonus von 125 Euro nicht in Abzug gebracht.

Per E-Mail nahm ich mehrfach Kontakt zu Flexstrom auf. Mir wurde mitgeteilt, dass es zum 01. 10. 2009 eine Preiserhöhung gegeben hätte. Mir wurde die Preiserhöhung definitiv nicht mitgeteilt. Auch in der Antwort-E-Mail wird von einem Schreiben vom 1. 10. mit Beginn 01. 10. gesprochen, was den AGB widerspricht.

Weiterhin behauptet Flexstrom, dass mir der Jahres-Bonus nicht zustehe. Begründet wurde dies damit, dass ich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hätte. Ich war zwölf Monate Kunde. Somit ist die Mindestvertragslaufzeit definitiv eingehalten.

In den AGB steht: 7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

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Kommentare und Trackbacks (5)


29.07.2010 | 20:32
von ReclaBoxler-3619320 | Regelverstoß melden
Nur mal zur Info: Sie haben einen Vertrag vom 01. 06. 2009 zum 31. 05. 2010 gekündigt. Das ist leider nach Berechnung von Flexstrom einen Tag zu früh gekündigt und deshalb wird der Bonus verweigert.
Hätten sie zum 01. 06. 2010 gekündigt, wäre das Jahr voll. So kann man auch rechnen.

02.08.2010 | 14:35
von Null Schwarz | Regelverstoß melden
Das sieht die gängige Rechtssprechung aber anders als FlexStrom - als Beispiel Versicherungsverträge.

06.08.2010 | 08:19
von Hans-Ulrich Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist bisher überhaupt nichts passiert.


13.08.2010 | 08:39
von Hans-Ulrich Müller endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jetzt erhielt ich die erste Mahnung für die Schlußrechnung ohne Berücksichtigung des Jahresbonus. Eine erneute Reklamation ergab - nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.
Bei den Beschwerden gibt es viele mit den gleichen Gründen. Gibt es eine Sammelklage gegen Flexstrom, der man sich anschließen könnte?


03.10.2010 | 09:33
von Hans-Ulrich Müller | Regelverstoß melden
Ohne Rechtsanspruch wurde der Bonus berücksichtigt. Erst nach erneuter Mahnung erfolgte die Restzahlung am 27.09.



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