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Durch Rechtsanwalt Frank Schiffmann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 858 Views | 16.05.2011 | 01:17 Uhr
geschrieben von Andreas Schneider

Rechtsanwalt Frank Schiffmann (Bad Oeynhausen)

Herr Schiffmanns deal mit dem Staatsanwalt/StA.

Anklage/Verfahren nach StPO, ich war aber unschuldig. Nicht mal einen Beweis hatte die StA. Obwohl die Ermittler alle Register zogen, um mir was anzuhängen. Mein Rechtsanwalt Frank Schiffmann hat in der Verhandlung nichts gebracht.

SCHLAGWORTE

Es gab überhaupt nichts, was zu beweisen bzw. nachzuweisen gewesen wäre. Ich wurde aber tatsächlich unschuldig verurteilt. Zwar nur eine kleine, aber eine Verurteilung.

Nach Urteilsverkündung verließ Herr Schiffmann schnell das Gericht. Bezahlen musste ich ihn schon vor der Verhandlung, nun wusste ich auch warum. Er ist nicht mal gegen die Arbeitsstunden angegangen. Hat nicht mal fünf Arbeitsstunden weniger ausgehandelt. Habe die Stunden nicht abgeleistet.

Verfahren wurde nach sechs Monaten wieder aufgenommen, selbstverständlich ich mit anderem Rechtsanwalt. Ich wurde frei gesprochen. Bei erneuter Wiederaufnahme eines Verfahrens schickt die StA. einen besseren Mann, als im ersten Verfahren. Denn der Verurteilte soll dafür, dass er seine Strafe nicht ableistet, bei erneuter Aufnahme des Verfahrens auf jeden Fall eine höhere Strafe bekommen.

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Als ich Wochen später meinen Freispruch in der Post hatte, habe ich Herrn Schiffmann im Büro zur Rede gestellt. Er sagte mir, dass so die Absprache mit der StA. war. Wer unschuldig ist, braucht keine Absprache mit der StA. Dann kann ich mich gleich neben den StA. setzten und eine Strafe hinnehmen.

Hier läuft einiges falsch im System. Wundert mich aber nicht, bei solchen Rechtsanwälten. Anwalt Schiffmann sollte das Schild vor seinem Büro in Staatsanwalt Schiffmann ändern. Dann weiß jeder, woran er bei ihm ist.

Ich kann nur jedem empfehlen, einen anderen als Herrn Schiffmann zu wählen. Sonst könnt ihr euch gleich neben den StA. setzten und eine Ohrfeige kassieren, auch wenn ihr unschuldig seid, und habt noch €, - gespart. Merke: Ein Anwalt ist nur so gut wie sein Mandant. Nie auf den eignen Anwalt verlassen. Nützt nichts, wenn StA. und dein Rechtsanwalt sich lieb haben. Ich kann das System in seiner jetzigen Form so nicht mehr für voll nehmen.

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Meine Forderung an Rechtsanwalt Frank Schiffmann: Beide Seiten sollen sich wieder ihrer Berufung bewusst werden


 
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Kommentare und Trackbacks (12)


16.05.2011 | 01:54
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
Ist Ihnen schon mal in den Sinn gekommen, dass ohne diesen Deal vielleicht eine höhere Strafe für Sie rausgesprungen wäre?

Seien Sie froh, dass Sie von der Gnade der späten Geburt profitieren. Früher gab's nämlich keine derartigen Deals.

Im Übrigen sei die ReclaBox gut beraten, diese Pseudo-Beschwerde unverzüglich zu löschen.

16.05.2011 | 09:34
von ReclaBoxler-4483205 | Regelverstoß melden
Ich kann Ihre Wut über den Anwalt ja verstehen, aber 1. ist der Fall doch nun zu Ihren Gunsten abgeschlossen und 2. würde ich mich mit solchen Schritten an die Öffentlichkeit nicht so weit aus dem Fenster beugen, denn der Schuss könnte nach hinten losgehen und mehr als fünf Stunden bringen.

16.05.2011 | 12:17
von Andreas Schneider | Regelverstoß melden
Bei unschuldig ist kein Deal oder höhere Strafe nötig. Von Gnade braucht man bei unschuldig auch nicht zu sprechen. Warum Beschwerde löschen? Damit vereinzelte Rechtsanwälte der Zunft weiter Mandanten vor Gericht verheizen und der Mandant denkt, toll was mein Anwalt für mich erreicht hat. Dabei war das Tags vorher von Verteidigung und StA. eventuell abgesprochen. Wenn jemand schuldig ist, ist das auf alle Fälle richtig. Aber hier lag UNSCHULDIG zu Grunde. Alles klar? Die Wiederaufnahme hat es doch gezeigt. Wer vorher richtig arbeitet, braucht später nicht nacharbeiten. Spart Zeit, Gerichte sind eh überlastet, und Geld, was die Staatskasse tragen muss, und somit wir Steuerzahler. Wachen sie auf. Was meinen sie, wie viele Menschen unschuldig verurteilt werden in Deutschland. Recherchieren sie mal, sie werden sich wundern.

16.05.2011 | 19:29
von Mk | Regelverstoß melden
Herr Schiffmanns deal mit dem Staatsanwalt/StA.
 spider monkey Andreas Schneider
die Spreu vom Weizen zu trennen, ist nicht immer einfach.
Gut, dass das am Ende für Sie mit einem folgerichtigen Freispruch endete.

Schade, dass solche Kommentare nicht einer Plausibilitätsprüfung gemäß den NB von ReclaBox unterliegen.
Solche und ähnliche Weisheiten wird von "Instancia de la Moral" immer wieder von sich gegeben z. B. unter
de.reclabox.com/beschwerde/39164-groupon-berlin-unserioese-vertragspartner

 spider monkey ReclaBoxler-4483205
Was haben Sie gegen eine freie Meinungsäußerung und Empfehlung in diesem Zusammenhang?

17.05.2011 | 11:33
von Matthias Homann | Regelverstoß melden
Sie haben Recht, Herr Schneider. Wenn ihr eigener Verteidiger nicht von ihrer Unschuld überzeugt ist, sie aber unschuldig sind, ist er bestimmt nicht der richtige Verteidiger. Der Staatsanwalt ist immerhin auch davon überzeugt, dass sie schuldig sind. Wenn die Verteidigung dann eine Absprache mit dem Staatsanwalt trifft, ist das nichts anders als ein Schuldanerkenntnis ihrerseits. Das so etwas diskutiert wird, ist richtig, wichtig und nötig. Es kommt viel zu wenig raus. Das Volk muss nicht alles wissen, ist hier wohl die Devise, damit andere weitermachen können wie gehabt. Gut, dass es www gibt. Sehen sie ins Ausland, wo da überall die Suppe kocht. Die lassen sich nichts mehr gefallen. Richtig so. Wir sollten das auch nicht. Wir erinnern uns an 1989. Wir sind das Volk.

18.05.2011 | 23:29
von Frauke Müller | Regelverstoß melden
Wären sie im ersten Verfahren freigesprochen worden, wären die Kosten zu Lasten der Staatskasse gegangen. Die Kosten, die ihrem Anwalt bei einem Freispruch aus der Staatskasse bezahlt werden für dieses Verfahren, sind erheblich niedriger, als wenn er sich von ihnen privat bezahlen lässt. Da der Anwalt nur 200 m vom AG seine Kanzlei hat, werden die Gebühren für ein Verfahren ca. 700,- € betragen. Sie geben an, dass sie den Anwalt vorher bezahlen mussten. Das waren bestimmt mehr als die Gebühren nach Gerichtskostenverordnung. Der Anwalt hat ans Geld verdienen gedacht. Wenn sie schuldig gesprochen werden, verdient er mehr, als wenn sie freigesprochen werden. Außerdem mussten sie ihn doch im Vorfeld bezahlen. Was ist das für ein Anwalt? Der muss doch erst mal absehen, was an Kosten noch zusammen kommt. Sie gehen doch auch nicht einkaufen, bezahlen an der Kasse und gehen dann einkaufen, oder?
Mfg.

19.05.2011 | 10:55
von Andreas Schneider | Regelverstoß melden
Info für Wasser Bauch:
Anklage wegen Betruges nach §263StGB. Seitens der StA sowie des AG wurden alle Ressourcen ausgeschöpft. Richter hat als letzte noch erdenkliche Lösung, weil wirklich nichts aber auch gar nichts zu beweisen war, eine Durchsuchung der Konten erlassen. Beschluss zur Durchsuchung ging an die Beschwerdekammer des LG zur Prüfung. Durchsuchungsbeschluss wurde zurückgenommen. Nur erlaubt, bei Terrorismus, staatsfeindlich, u.a. So setzt sich selbst ein AG Richter über Gesetze hinweg, auf die er einen Eid geleistet hat. Die Kutten sollten sich ihrer Berufung bewusst werden. Wenn das so weiter geht, ist bald jeder 20ste vorbestraft. Wer weiß, wie manch einer Richter, StA oder Rechtsanwalt geworden ist. Wenn man an eine Frau bei der FDP oder einen Mann bei der CSU denkt. Manchmal zwängt einem das schon den Verdacht auf.
Mfg.

23.05.2011 | 12:25
von Andreas Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, von beiden Seiten keine Reaktion. Vielleicht ändert sich etwas bei deren, denke, wenn man das öffentlich anprangert. Nur wenn man Missstände im System aufdeckt und bekannt macht, kann sich etwas ändern.
Mfg.


06.06.2011 | 23:51
von Andreas Schneider endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, von beiden Seiten kein Kontakt. Wenn beide Parteien keine Gegendarstellung senden, kann sich jeder selbst ein Bild von unserem Rechtssystem machen.


05.01.2012 | 17:20
von Staatsanwalt Franz | Regelverstoß melden
Frank Schiffmann hat auf Facebook unter seinem Pseudo seine Fehler eingeräumt, im Bezug auf unterschlagene Gelder von Mandanten, und sich entschuldigt.Er gibt an, wenn ein Bundespräsident sich öffentlich entschuldigen kann, kann er das als Rechtsanwalt auch in Anspruch nehmen.

16.04.2012 | 15:04
von Rudi Stelzer | Regelverstoß melden
Der steht jetzt schon öffentlch so am Pranger, das er sich vorsehen wird Absprachen zu treffen, oder Gelder von Mandanten nicht auszukehren. Den betroffenen sei hier gesagt, das sie zu ihrem Recht kommen werden, wenn sie das belegen, bzw. beweisen können.
Mfg.
Stelzer

26.07.2012 | 11:06
von Deutscher Rechtsstaat | Regelverstoß melden
In diesem Lande kommt man sehr schnell in die Hände der Justiz. Ein Delmenhorster Rechtsanwalt wollte mein Elternhaus verkaufen. Sein Käufer wollte unser Haus aber nur leer. So wurde mir mein Ladenlokal und meine Wohnung gekündigt. Ich erhielt die Kündigung direkt zu Weihnachten und sollte gleich bis zum Januar das Haus frei machen! Der Anwalt konnte natürlich wichtige Einzelheiten zur Kündigung nicht benennen, denn diese kannten nur unsere Mutter und ich. Ich wehrte mich gegen die Kündigung. Nun wurde ich wegen Diebstahls angezeigt. Dieser Rechtsanwalt, übrigens ein sozialer Berater der Stadt Delmenhorst, beschuldigte mich des schweren Einbruch Diebstahls und verbreitete diese Lüge sogar. (Ich hatte stets alle Schlüssel unseres Elternhauses und das wissen natürlich viele Zeugen.) Mit diesem o. g. Vorwurf kündigte mir dieser Anwalt fristlos. Der Vorwurf: ich sollte unserer Mutter 6.500 Euro gestohlen haben, die aus dem Verkauf von Gold stammen sollten. Dieses Gold befand sich aber nachweisbar zum Zeitpunkt des angeblichen Diebstahls bei meiner Schwester. Anschließend wurde ein Teil des Goldes über das Konto meiner Schwester verkauft. Sie ist die Mandantin des o. g.Rechtsanwaltes. Die Polizei ließ sich nicht die Verkaufsabrechnung für das Gold zeigen und ich bekam eine Hausdurchsuchung und das während meiner Geschäftszeiten! Fatal und tödlich für ein Geschäft. Das Verfahren gegen mich mußte eingestellt werden, aber ich blieb auf den hohen Kosten für einen Rechtsanwalt sitzen. Mir wurde schwer geschadet. Bis heute hält dieser Delmenhorster Rechtsanwalt und auch meine Schwester die Verkaufsabrechnung für das Gold zurück. Weder die Oldenburger Staatsanwaltschaft, noch das Amtsgericht Delmenhorst, noch das Landgericht Oldenburg verfügten, dass diese Abrechnung vorgelegt werden muß. Diese Abrechnung beweist nämlich einen großen Betrug.
Der Bürger hat keine Lobby und es wird mit ihm verfahren, wie die Machthaber es gerade brauchen! Ich habe Niedersachen, speziell Delmenhorst, als Mafialand kennen lernen müssen.



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