Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1190 Views | 24.05.2011 | 13:06 Uhr
geschrieben von Janin Diecke

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio bestätigt Sonderkündigung nicht

Bestell-/Kundennummer: Chrstoph Diecke 1318540; Volker Böhmig 1318548

Letztes Jahr habe ich den Stromversorger für mich und auch für meine Eltern gewechselt. Wir sind somit seit dem 01.11.2010 Kunden bei STROMIO. Vertraglich vereinbart war bei beiden eine einjährige Preisfixierung.

SCHLAGWORTE

Anfang März kam dann, in einem Werbeflyer versteckt, eine erhebliche Preiserhöhung und gleichzeitig der Hinweis auf unser daraus entstehendes Sonderkündigungsrecht. Meine Eltern und ich haben daraufhin sofort gehandelt und unsere Sonderkündigung zum 30.04.2011 geschrieben. Beide haben wir dann Ende April eine Kündigungsbestätigung zum 31.10.2011 erhalten, was ja nach der einjährigen Mindestvertragslaufzeit wäre.

Dem haben wir natürlich widersprochen und nochmal deutlich gemacht, dass wir auf unser Sonderkündigungsrecht bestehen. Als dann trotzdem im Mai die Abschläge abgebucht wurden und wir diese zurück gebucht haben, kam innerhalb von zwei Tagen eine Mahnung mit Storno- und Rückbuchungsgebühren. Diese haben wir auch wieder zurück gewiesen und seither keine Reaktion mehr seitens Stromio erhalten.

Das ist wirklich merkwürdig, da das alles komplett parallel zwischen meinen Eltern, mir und auch meiner Tochter abgelaufen ist. Allerdings hat meine Tochter inzwischen eine Kündigungsbestätigung zum 30.06.11 erhalten, kurz nach ihrer Veröffentlichung hier auf dieser Seite. Dies möchte ich auch für meine Eltern und mich erreichen und damit das Kapitel Stromio beenden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Sonderkündigung, Rücknahme der Mahn- und Stornogebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.05.2011 | 21:15
von Helmut Motsch | Regelverstoß melden
Stromio, die unendliche Geschichte. Wenn Sie schnell aus diesem Stromio-Vertrag heraus wollen. 1. Einzugsermächtigung per Einschreiben mit sofortiger Wirkung Stromio entziehen. 2. Nichts bezahlen, Mahnungen bekommen Sie ja so wie so, Androhungen u. s. w. ignorieren, wie Stromio ja auch seine Kunden ignoriert. Nach zwei Monaten bekommen Sie die Kündigung von Stromio zum Ende des dritten Monats. Nun sind Sie frei und können einen seriösen Anbieter nehmen. Strom haben Sie immer, keine Angst. Bei der Stromio-Abrechnung nur den Verbrauch bezahlen, den Sie tatsächlich verbraucht haben (Stromio schätzt gerne im Fantasiebereich) und nur den Strompreis bezahlen (auf Guthaben achten, wenn vorhanden mit Forderungsbetrag verrechnen), den Stromio in ihrem Angebot offerierte und auf Grund dessen Ihr Auftrag erfolgte. Mahnkosten etc. was Stromio Ihnen in Rechnung stellt, nicht bezahlen. Sollen doch mit ihrem Geldeintreiber kommen. Dann erhebt man gegen die Forderung per Einschreiben Widerspruch, sollen doch vor Gericht gehen. Aber da haben die Angst, ihre Masche wird aufgedeckt.

31.05.2011 | 14:58
von Janin Diecke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktion von stromio.


14.06.2011 | 16:29
von Janin Diecke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer Mahnungen kommt nichts von stromio.




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