Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 256 Views | 03.07.2011 | 13:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1803111

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Keine Erstattung der Mehrkosten, obwohl Fehler von Stromio

Bestell-/Kundennummer: 1257695 / 10072454

Stromio hat durch die verspätete Annahme meiner rechtmäßigen Kündigung mir die Möglichkeit genommen, sofort und lückenlos zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Durch den Fehler von Stromio, den das Unternehmen selber einräumt, konnte ich erst zwei Monate später wechseln und habe dadurch finanzielle Nachteile.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung und der Anbieterwechsel sollte zum 01.05.2011 erfolgen. Wegen des Fehlers von Stromio konnte ich erst zum 01.07.2011 wechseln. Stromio lehnt Schadenersatz mit einem "Einzeiler" (siehe letzte Mail) ab.

Fehlereinräumung durch Stromio:

Sehr geehrte Frau. Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gern haben wir unsere Unterlagen für Sie geprüft. Bei der Abmeldung ist uns ein Fehler unterlaufen, für den wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Sofort haben wir, die gesetzlichen Fristen beachtend, eine neue Abmeldung zum 31.05.2011 erstellt. Bitte teilen Sie dem örtlichen Netzbetreiber dann den aktuellen Zählerstand mit, damit wir eine Schlussrechnung erstellen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Meine Beschwerde:

SgDuH,

durch Ihren Fehler, die Kündigung zum 30.04.2011 nicht rechtzeitig zu bestätigen, kann ich erst zum 01.07.2011 zu meinem gewünschten Stromanbieter wechseln. Dadurch sind mir durch Ihre wochenlange verzögerte Bearbeitung neben den finanziellen Nachteilen (günstigerer Tarif ab 01.05.2011 als bei Stromio und Netzbetreiber) noch hoher Verwaltungs- und Zeitaufwand, vom Ärger ganz abgesehen, entstanden. Aufgrund Ihres Verschuldens fordere ich Sie auf, den mir entstandenen Schaden pauschal mit 50 Euro zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf die Antwort von Stromio:

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.06.2011. Ihre Bitte um Erstattung der Mehrkosten haben wir geprüft. Dieser können wir, im Interesse aller Kunden, nicht nachkommen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Finanzieller Ersatz des Schadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.07.2011 | 14:18
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.07.2011 | 15:59
von ReclaBoxler-7218225 | Regelverstoß melden
Dass durch Stromio der Wechsel behindert wird, ist so wie bei Ihnen oder in einer Vielzahl von Abwandelungen als normal zu bezeichnen. Allerdings bei Ihnen mit der Variante, dass Stromio den/einen Fehler einräumt.
Mit der Ausrede gesetzliche Fristen zu beachten und/oder einhalten zu müssen, wird permanent versucht, noch etwas Geld von den Wechslern herauszuschlagen, indem Sie länger gebunden werden sollen als erforderlich. Fehler (absichtlich?) werden zwar fallweise durch Stromio eingeräumt, dann bittet man dafür um Verständnis, aber den finanziellen Schaden wollen sie natürlich nicht ersetzen, sondern im Gegenteil selbst noch kassieren. Am schönsten finde ich persönlich die Ausrede für zu späte Abmeldung: Uns erreichen zurzeit sooooo viele Anfragen aufgrund unserer günstigen Tarife, dass wir leider gar keine Zeit hatten. Soll ich auch Verständnis für haben und schön brav weiter zahlen.

Lassen Sie sich durch die erste Ablehnung nicht abhalten und fechten Sie das durch!

Der Schaden ist Ihnen durch Stromio entstanden und Sie haben ein Recht auf Schadenersatz. Den sollten Sie allerdings genauer aufschlüsseln und dann gar nicht lange fackeln, sondern gleich Mahnbescheid online beantragen, zustellen lassen und wenn dagegen Widerspruch eingelegt, wird Klage erheben.
Ich werde übrigens, da ähnlich gelagerter Fall, das gleiche machen und empfehle allen anderen diesem Geschäftsmodell ebenfalls eine Absage zu erteilen.
Nur wenn die Kosten für die Schadensersatzforderungen größer sind als die zusätzlichen Einnahmen, wird sich bei Stromio vielleicht etwas ändern.

16.07.2011 | 21:21
von ReclaBoxler-2322228 | Regelverstoß melden
Oben schreibt Stromio: Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Dieser persönliche Kontakt sieht dann so aus:
per e-Mail:
Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre E- Mail vom 07.07.2011.Ihre E-Mail, hat uns veranlasst den Vorgang erneut zu prüfen. Leider ändert dies nichts am Ergebnis. Eine Mehrkostenübernahme lehnen wir erneut ab. Wir bitten von weiteren Anfragen diesbezüglich abzusehen und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Ich kann euch nur sagen: Lasst die Finger von dieser Firma namens Stromio.

16.07.2011 | 21:25
von ReclaBoxler-1803111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Stromio hat meine Mehrkosten bisher nicht übernommen.


08.08.2011 | 13:19
von ReclaBoxler-1803111 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


22.11.2011 | 00:04
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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