Stromio GmbH (Düsseldorf)
Dauerstress mit Stromio
Wir haben mit Stromio seit Februar Dauerstress.
Zur Jahresabrechnung sollte man seinen Zählerstand über ein Online Portal eingeben. Dieser wurde von Stromio überhaupt nicht beachtet, wir wurden viel zu hoch geschätzt und prompt bekamen wir eine deftige Nachzahlungsrechnung von knapp 400,-- €.
Einspruch schriftlich und per Mail und beim Kundenservice… Lastschriftentzug. Stromio buchte trotzdem ab. Ich buchte zurück… und forderte eine ordnungsgemäße Abrechnung. Diese kam zwei Monate später (ich zahle jetzt per Überweisung) und ich hatte ein Guthaben von knapp 90,--€! ! Das habe ich nicht zurückerstattet bekommen und dafür bekomme ich jetzt Mahnungen. Inzwischen schon 91,55 €.
Meine Kündigung habe ich jetzt auch eingereicht und habe tatsächlich eine Kündigungsbestätigung bekommen und eine Mahnung!
Diese Firma ist sehr schnell, falsche ungerechtfertigte Mahnungen und Rechnungen zu schreiben, aber der Kundenservice taugt gar nichts. Meine monatliche Rate belasse ich so wie sie war und überweise genau das was wir auch verbrauchen. Stromio hatte Anfang des Jahres auch, ohne uns zu informieren, mehr angefangen abzubuchen.
Sobald meine Kündigung durch ist, lasse ich künftig meine Finger von Stromio.
Laut AGB: Wird man gekündigt, so kann Stromio bis zu 70% der entgangenen monatlichen Entgelte bis zum regulärem Vertragsende einfordern.
18.07.2011 | 15:26
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde haben.
Leider ist aus Ihrem Eintrag keine Bestell- oder Vertragskontonummer ersichtlich. Bitte senden Sie uns eine Mail an reklamationstromio.com mit einer der vorgenannten Angaben - Sie erhalten unverzüglich eine Rückmeldung von uns.
Wir bitten um Entschuldigung und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.