Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2160 Views | 11.08.2011 | 08:05 Uhr
geschrieben von Jutta Hirdes

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Lassen Anbieterwechsel nicht zu

Bestell-/Kundennummer: 282007857694

"Leider konnten wir Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber bisher nicht ummelden, da uns dieser heute eine Mitteilung über die Ablehnung des Lieferantenwechsels zugesandt hat. Wir werden ihn umgehend kontaktieren und unser Möglichstes tun, um schnellstmöglich eine positive Rückmeldung zu erhalten.

SCHLAGWORTE

Da wir den ordnungsgemäßen Wechselprozess ohne die Ummeldebestätigung Ihres Verteilnetzbetreibers nicht fortsetzen dürfen, können wir Ihnen derzeit den voraussichtlichen Termin des Lieferbeginns noch nicht bestätigen."

Das schreibt mir ein neuer Stromversorger. Und das macht Eon Mitte und Eon Vertrieb jetzt seit ca. sechs Wochen. Keiner kann mir sagen, woran es liegt, dass sie mich nicht wechseln lassen. Ich bin in der Grundversorgung nach Teldafax-Pleite. Bundesnetzagentur habe ich auch schon zweimal angeschrieben. - keine Antwort.

Muss ich nun wohl doch den Anwalt einschalten oder mal an die öffentliche Presse gehen.

Ja, sehr geehrte Damen und Herrn von E ON Mitte und E ON Vertrieb AG, so hallten oder gewinnen Sie keine Kunden (zurück).

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Lassen Sie endlich den Wechselprozess zu!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2011 | 14:22
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Hirdes,

wir haben Ihnen auf Ihren ersten Beitrag unter der ID 41622
geantwortet. Ihr Wechsel hat zum 1. August 2011 geklappt. Wir bedauern sehr, dass Ihnen unser Angebot nicht gefallen hat.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (5)


11.08.2011 | 12:47
von Anita | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentrale NRW lesen: "Teldafax stellt Belieferung mit Strom und Gas ein: Verbraucherzentrale weist auf Kündigungsrecht hin".

Hierin heißt es unter anderem Zitat: "Welche Rechtsfolgen hat die Kündigung? Mit der Kündigung beenden Sie das Vertragsverhältnis. Sie können dann den Anbieter wechseln und einen neuen Lieferanten mit der Lieferung beauftragen."

Haben Sie vielleicht nicht bei Teldafax gekündigt? Nach dem Artikel der Verbraucherzentrale NRW scheint dies ja - so wie es aussieht - Voraussetzung für einen Anbieterwechsel zu sein?

www.vz-nrw.de/UNIQ131305929324321/link899491A.html

11.08.2011 | 17:48
von Melanie Knauf | Regelverstoß melden
Habe vor ein paar Tagen auch hier einen Beitrag zu Eon Mitte verfasst. Unglaublich, was sich dort abspielt.
Niemals würde ich von denen Strom beziehen wollen. Aber toll, dass Ihnen wenigstens geantwortet wurde. Ich bin ja mal bei mir gespannt, was aus meinem Anliegen wird. Die Bundesnetzagentur bearbeitet im Moment erst die Schreiben von Mai. Mit denen hatte ich ein Telefongespräch.

Mfg
Melanie Knauf

12.08.2011 | 07:55
von J. H. | Regelverstoß melden
Hallo Frau Knauf,
habe auch Bundesnetzagentur eingeschaltet und mit Anwalt und Veröffentlichung gedroht. Dass ich eine Antwort habe, heißt noch lange nicht, dass ich auf für den neuen Stromanbieter freigeschaltet bin. Das muss ich erst schwarz auf weiß haben, um es zu glauben.
Wünsche viel Glück, dass sich Ihr Anliegen schnellst erledigt. Ich habe das Gefühl, dass ehemalige TelDaFax Kunden hingehalten werden.

12.08.2011 | 08:12
von Jutta Hirdes | Regelverstoß melden
Hallo Anita,

die Kündigung nimmt der neue Anbieter vor. Da TelDaFax aber insolvent ist und ich bei EON in die Grundversorgung gefallen bin, ist der Vertrag sowieso aufgelöst, da TDF mich ja nicht mehr beliefern kann.

Das ist immer so eine Verzögerungstaktik von E'ON, hatte ich letztes Jahr auch schon, als ich zu TDF gewechselt bin. Weil die kassieren ja in der Grundversorgung richtig ab und wenn das mindestens einen oder zwei Monate bei mehreren Kunden geschieht, lohnt sich das natürlich für EON.

14.08.2011 | 17:34
von Jutta Hirdes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Entschuldigung von EON und Zugang ab 01.08.




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