Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 3162 Views | 06.10.2011 | 07:31 Uhr
geschrieben von Jochen König

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Priogas ignoriert Kündigung und Widerruf

Bestell-/Kundennummer: D00325845

Allen zur Warnung und zur Dokumentation: Mit Bestätigung vom 01.01.2011 online-Abschluss Versorgerwechsel zum 01.08. von bestellt, bestätigt am 05.01.11

SCHLAGWORTE

14.01. email Priogas: Mitteilung von Priogas, dass Wechsel erst zum 01.08. möglich ist, beantwortet, dass der Wechsel auch zu diesem Termin beantragt war.

30.04. email Kunde: Sonderkündigung des Altversorgers (TELDAFAX) durch Netzbetreiber, Ersatzversorgung.

2.5. email: Zählerstand an Netzbetreiber und Proigas mitgeteilt mit Bitte, Wechsel zum nächstmöglichen Termin vorzuziehen.

5.5. email Priogas: Ihre Netzanmeldung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zum 01.07.2011 in Bearbeitung.

9.5. email Priogas: Vorlieferant hat Kündigung abgelehnt, da Adresse nicht bekannt. Beantwortet am 9.5. Wechsel des Ortsnamens mitgeteilt.

15.6. email Kunde: Bitte um Mitteilung, ob Anbieterwechsel wie geplant ablaufen kann, da ich mich andernfalls um Alternativen kümmern muss. - keine Reaktion

30.6. email Kunde: Nochmals dringende Nachfrage, ob Wechsel wie angekündigt fristgemäß erfolgen kann mit Fristsetzung für Antwort zum 5.7., Ankündigung, andernfalls den Antrag zu stornieren, Hinweis: Hotline nicht erreichbar, daher per email

20.7. email priogas (15 Tage nach Fristablauf): "Leider sind die erforderlichen Prüfungen, sowie Ab- und Anmeldungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Sobald dies erfolgreich erledigt ist, werden wir Sie informieren."

20.7. email (RE) "Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ablauf der am 30.06. gesetzten Frist ist der Wechsel, wie angekündigt (Zitat: "Ich bitte nochmals dringend um Antwort bis zum 05.07. Anderenfalls storniere ich den Antrag."). hinfällig. Bemühen Sie sich nicht weiter. Ich habe mittlerweile einen potenteren Versorger. Viel Glück bei Ihrer weiteren Suche nach Kunden."

22.7. email priogas: "Soeben haben wir die Kündigungsbestätigung zum 31.08.2011 von Ihrem bisherigen Gasversorger erhalten. Um den voraussichtlichen Lieferbeginn am 01.09.2011 einzuhalten, benötigen wir nur noch die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers. Sobald diese bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen den tatsächlichen Lieferbeginn mitteilen."

22.7. email Kunde (RE) : "Ein weiteres Mal: Es besteht kein Bedarf an Ihren Leistungen mehr. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist der Antrag storniert und der Auftrag zum Vollzug des Anbieterwechsels wegen Fristversäumnis widerrufen. Sie hatten in Ihrer email vom 05.05. den Wechsel zum 01.07.2011 angekündigt und nicht bewerkstelligt. Damit ist die Sache erledigt. Ich habe den relevanten email-Verkehr nachfolgend noch einmal kopiert.

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10.8. email priogas: "Leider konnten wir Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber bisher nicht ummelden, da uns dieser heute eine Mitteilung über die Ablehnung des Lieferantenwechsels zugesandt hat. Wir werden Ihn umgehend kontaktieren und unser Möglichstes tun, um schnellstmöglich eine positive Rückmeldung zu erhalten…"

10.8. umgehend beantwortet: "Um Gottes Willen! Nehmen Sie endlich den mittlerweile umfangreichen email-Verkehr zu dem Thema zur Kenntnis!"

11.8. Mahnung per Post von Proigas mit Vorauszahlungsbetrag, war vorher versucht worden, per Bankeinzug einzuziehen.

15.8. Kunde: Antwort per Post "Wie Sie dem beiliegenden e-mail-Verkehr deutlich entnehmen können, ist der Auftrag zum Vollzug des Anbieterwechsels spätestens seit dem 22.07.2011 hinfällig, nachdem Sie mehrfach Nachfragen und Fristsetzungen ignoriert haben. Dennoch haben Sie versucht, den Betrag per Bankeinzug einzuziehen und jetzt einzumahnen. Ich erkläre ein weiteres Mal ausdrücklich und unmissverständlich: Weder prioenergie noch die ExtraEnergie GmbH haben den Auftrag zur Gasversorgung unseres Haushaltes oder zu weiteren Versuchen der Ummeldung. Ich widerrufe nochmals ausdrücklich die Einzugsermächtigung und jeglichen Auftrag in Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel und fordere Sie zur Unterlassung aller Aktivitäten hierbei auf. Namentlich die Rechnung ist gegenstandslos, da keine Leistung erfolgt ist. Ich sende Sie Ihnen daher zu meiner Entlastung zurück. Sollte ich im Weiteren gezwungen sein, Zeitaufwand in den Vorgang zu investieren, muss ich ihn diesen zu meinem geschäftsüblichen Stundensatz in Rechnung stellen."

28.9. 2. Mahnung per Post mit Androhung Mahnverfahren. Wechsel ist natürlich nicht erfolgt.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Unterlassung von Forderungen ohne Gegenleistung


Firma hat geantwortet nach 10 Monate nach 10 Monate
31.07.2012 | 11:28
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse spider monkey prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.10.2011 | 16:02
von Jochen König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es liegt nach wie vor keine Reaktion vor.


01.11.2011 | 19:10
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

05.11.2011 | 16:10
von Tim | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

17.11.2011 | 19:41
von Jochen König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


10.08.2012 | 12:33
von Jochen König gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zumindest die Nörgelei hat aufgehört. Nachdem die Antwort 10 Monate gebraucht hat, stellt sich das Problem wohl nicht mehr akut. Die Forderung nach Unterlassung von Forderungen ohne Gegenleistung hat offenbar allein die Zeit gelöst. Ich möchte dem nun keine Energie mehr widmen, zumindest nicht vor Ablauf weiterer 10 Monate.




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