Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 500 Views | 06.10.2011 | 10:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1376731

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Keine Endabrechnung, Überweisung der zuviel gezahlten Abschläge

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 10116327, Vertragskonto 1290911

Ich habe bei Stromio meinen Stromliefervertrag gekündigt und werde seit dem 01.08.2011 von einem anderen Anbieter beliefert. Seitdem warte ich auf die Endabrechnung von Stromio. Anrufe beim Kundenservice brachten hier keinen Erfolg.

SCHLAGWORTE

Mir wurde zwar mitgeteilt, dass alle benötigten Daten - insbesondere der Zählerstand - vorliegen, aber aus technischen Gründen zurzeit keine Abrechnungen möglich sind. Das ist sehr interessant, da ich hier in der Reclabox bereits von erfolgten Abrechnungen von Stromio in der jüngsten Vergangenheit gelesen habe.

Das habe ich zum Anlass genommen, die BNetzA über das Verhalten von Stromio in Kenntnis zu setzen.

Ich fordere Stromio daher auf, die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus und der Kosten für die Anmahnung (Einschreiben mit Rückschein, geht heute mit der Post raus) bis spätestens zum 21.10.2011 zu erstellen und den überzahlten Betrag dann unverzüglich zu überweisen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Endabrechnung mit Berücksichtigung des Neukundenbonus, unverzügliche Überweisung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.10.2011 | 12:18
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Für eine Schlussrechnung sind wir auf die Übermittlung der Zählerstände vom zuständigen Verteilnetzbetreiber angewiesen. Dies kann im Einzelfall zu einer Verzögerung führen.

Wir haben Ihre Schlussrechnung mit dem heutigem Datum erstellt und werde diese mit separater Post versenden.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.10.2011 | 12:43
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
"Für eine Schlussrechnung sind wir auf die Übermittlung der Zählerstände vom zuständigen Verteilnetzbetreiber angewiesen."

Märchenstunde mit Stromio.

Diese Behauptung kommt zwar immer wieder, in der Praxis werden aber Zählerstände fröhlich erfunden (angeblich geschätzt). Außerdem gibt es keine(!) gesetzliche Grundlage, die dieses Verhalten von Stromio deckt.

Es ist völlig ok und ausreichend, wenn der Kunde den Zählerstand direkt an Stromio meldet.

08.10.2011 | 20:07
von ReclaBoxler-1376731 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat es geschafft, mir innerhalb von drei Tagen eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und die zu viel gezahlten Abschläge zu überweisen.

Trotzdem halte ich das Spielchen mit den angeblichen technischen Problemen für eine ganz üble Nummer.




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