E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)
Keine Schlussrechnung der E.ON edis, aber Anwalt!
Bestell-/Kundennummer: 232001588072+232001588140
Zum 31.07.2011 meldete ich ordnungsgemäß die Verbrauchsstellen an der alten Adresse ab.
Im September erhielt ich die entsprechenden Abschlussrechnungen, die jedoch nicht den tatsächlich angegebenen Anfangs- bzw. Endzählerständen entsprachen. Diesen wurde meinerseits vielfach telefonisch (über die kostenpflichtige Hotline) sowie schriftlich und per Fax widersprochen und um Berichtigung gebeten.
Bis März 2012 folgten seitens E.ON edis unendlich viele Mahnungen und Androhungen einer möglichen Sperrung. Jedes Schreiben beinhaltete selbstverständlich Mahngebühren, obwohl das Versäumnis eindeutig beim Energielieferanten liegt. Auf fast alle Schreiben habe ich reagiert, meist telefonisch, jeder der unzähligen Mitarbeiter versprach mir zügige Erledigung und hatte für die Nicht-Erledigung die unterschiedlichsten Begründungen parat. Da die Kosten der Gespräche jedoch einen Umfang an nahmen, den ich nicht mehr hinnehmen wollte, erging am 23.02.2012 ein Fax an E.ON edis mit dem Hinweis, weder zum gefühlten 200sten Mal hinter den Damen und Herren hinterher telefonieren zu wollen noch keinerlei Gespräche oder Sinnlos-Briefe mehr nötig seien, da E.ON edis alle Daten vorliegen habe, die zur Erstellung einer Schlussrechnung erforderlich seien.
Und, wie soll es anders sein: am 27.03.2012 gab's dann eine wiederholte "Letzte Mahnung". Nun hat E.ON edis nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darauf verwies ich in dem auf das letzte Schreiben folgende Fax vom 05.04.2012, in dem ich auf das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hinwies, welches in § 40 Abs. 4 vorschreibt, dass der Energielieferant innerhalb von sechs Wochen eine Abschlussrechnung zuzustellen hat und E.ON edis dieser Pflicht zu Ihren Ungunsten bis heute nicht nachgekommen sei.
Nun plötzlich heute, am 13.04.2012, ergeht ein Schreiben eines Anwaltsbüros im Auftrage E.ON edis an mich.
Muss E.ON edis sich nicht an Gesetze halten, nur weil sie ganze Anwaltskanzleien bezahlen kann?
04.05.2012 | 17:08
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag, Frau Riedel,
es tut uns leid, dass Sie mit uns und unserem Service nicht zufrieden sind. Selbstverständlich möchten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich klären.
Wir haben nach Ihrer Mitteilung über die korrekten Zählerstände eine Rechnungskorrektur durchgeführt und beide Abrechnungen (Rechnungsdatum 26. Januar 2012 und 16. Februar 2012) an die uns bekannte Anschrift verschickt.
Gerne möchten wir mit Ihnen einen Telefontermin vereinbaren, um die noch offenen Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen zu beantworten. Dazu brauchen wir bitte Ihre Telefonnummer und die Angabe, wann Sie am besten erreichbar sind, die Sie uns gern per E-Mail an evd-beschwerdeateon-vertrieb.com schicken können. Danke.
Wir versprechen, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
Ich würde keine Sekunde länger warten, das ist zu Ihrem Gunsten.
Erklären Sie es dem Anwalt nocheinmal (hoffentlich für Sie das letzte mal! ). Er müsste es doch verstehen und wird es seinem Mandanten auch so ausrichten müssen wie er es verstanden hat.
Haben Sie sich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt?
Warum sollte sie?
Ich würde E.ON edis schriftlich in Verzug setzen und dann auf zur Schlichtungsstelle Energie!
Dazu eine Anerkennung der Schulden!
Frage: Müssen solche Schreiben original unterschrieben sein?