Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2767 Views | 13.04.2012 | 14:01 Uhr
geschrieben von Sandra Riedel

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Keine Schlussrechnung der E.ON edis, aber Anwalt!

Bestell-/Kundennummer: 232001588072+232001588140

Zum 31.07.2011 meldete ich ordnungsgemäß die Verbrauchsstellen an der alten Adresse ab.

SCHLAGWORTE

Im September erhielt ich die entsprechenden Abschlussrechnungen, die jedoch nicht den tatsächlich angegebenen Anfangs- bzw. Endzählerständen entsprachen. Diesen wurde meinerseits vielfach telefonisch (über die kostenpflichtige Hotline) sowie schriftlich und per Fax widersprochen und um Berichtigung gebeten.

Bis März 2012 folgten seitens E.ON edis unendlich viele Mahnungen und Androhungen einer möglichen Sperrung. Jedes Schreiben beinhaltete selbstverständlich Mahngebühren, obwohl das Versäumnis eindeutig beim Energielieferanten liegt. Auf fast alle Schreiben habe ich reagiert, meist telefonisch, jeder der unzähligen Mitarbeiter versprach mir zügige Erledigung und hatte für die Nicht-Erledigung die unterschiedlichsten Begründungen parat. Da die Kosten der Gespräche jedoch einen Umfang an nahmen, den ich nicht mehr hinnehmen wollte, erging am 23.02.2012 ein Fax an E.ON edis mit dem Hinweis, weder zum gefühlten 200sten Mal hinter den Damen und Herren hinterher telefonieren zu wollen noch keinerlei Gespräche oder Sinnlos-Briefe mehr nötig seien, da E.ON edis alle Daten vorliegen habe, die zur Erstellung einer Schlussrechnung erforderlich seien.

Und, wie soll es anders sein: am 27.03.2012 gab's dann eine wiederholte "Letzte Mahnung". Nun hat E.ON edis nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darauf verwies ich in dem auf das letzte Schreiben folgende Fax vom 05.04.2012, in dem ich auf das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hinwies, welches in § 40 Abs. 4 vorschreibt, dass der Energielieferant innerhalb von sechs Wochen eine Abschlussrechnung zuzustellen hat und E.ON edis dieser Pflicht zu Ihren Ungunsten bis heute nicht nachgekommen sei.

Nun plötzlich heute, am 13.04.2012, ergeht ein Schreiben eines Anwaltsbüros im Auftrage E.ON edis an mich.

Muss E.ON edis sich nicht an Gesetze halten, nur weil sie ganze Anwaltskanzleien bezahlen kann?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Versäumnisanerkennung wegen Nichterstellung der Schlussrechnung laut EnWG-Frist


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
04.05.2012 | 17:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Riedel,

es tut uns leid, dass Sie mit uns und unserem Service nicht zufrieden sind. Selbstverständlich möchten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich klären.

Wir haben nach Ihrer Mitteilung über die korrekten Zählerstände eine Rechnungskorrektur durchgeführt und beide Abrechnungen (Rechnungsdatum 26. Januar 2012 und 16. Februar 2012) an die uns bekannte Anschrift verschickt.

Gerne möchten wir mit Ihnen einen Telefontermin vereinbaren, um die noch offenen Fragen bezüglich Ihrer Rechnungen zu beantworten. Dazu brauchen wir bitte Ihre Telefonnummer und die Angabe, wann Sie am besten erreichbar sind, die Sie uns gern per E-Mail an evd-beschwerdeateon-vertrieb.com schicken können. Danke.

Wir versprechen, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (7)


13.04.2012 | 15:34
von ReclaBoxler-3450199 | Regelverstoß melden
Haben Sie sich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt?

Ich würde keine Sekunde länger warten, das ist zu Ihrem Gunsten.

Erklären Sie es dem Anwalt nocheinmal (hoffentlich für Sie das letzte mal! ). Er müsste es doch verstehen und wird es seinem Mandanten auch so ausrichten müssen wie er es verstanden hat.

13.04.2012 | 16:41
von ReclaBoxler-9218735 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3450199
Haben Sie sich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt?

Warum sollte sie?

Ich würde E.ON edis schriftlich in Verzug setzen und dann auf zur Schlichtungsstelle Energie!

27.04.2012 | 13:29
von Sandra Riedel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Gegenteil - null Reaktion seitens der Edis, dafür heute (27.4.12) wieder die ECOVIS Rechtsanwälte: Androhung gerichtl. Mahnverfahren, wenn ich nicht 108 Euro bis morgen zahle. Die scheinen ebenso oberflächlich zu arbeiten, wie die Edis: Bandansage: Nicht erreichbar wegen einer Schulungsmaßnahme, versuchen sie es ab Donnerstag, den 26.04.2012, wieder. Jetzt soll ich mich wieder mit dem Anwalt der Dilettanten auseinandersetzen?


27.04.2012 | 13:34
von Sandra Riedel | Regelverstoß melden
Das wird noch besser: Eine beiliegende Selbstauskunft (Name, Geb-Datum, Telefon, Handy, Mail-Adresse, Beruf, Arbeitgeber, Bank/Kto-Nr., Fam-Stand, Bausparverträge, LV, wieviel Schulden habe ich bisher.). Mir fehlt die Frage, wann ich aufs Klo gehe. Und beizufügen sind die letzten drei Gehaltsnachweise.
Dazu eine Anerkennung der Schulden!
Frage: Müssen solche Schreiben original unterschrieben sein?

30.04.2012 | 10:08
von ReclaBoxler-4918028
Dieser Kommentar wurde entfernt.

15.05.2012 | 06:47
von Sandra Riedel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma schlug ein akzeptables Angebot vor, allerdings erst bei nachdrücklichem Hinweis auf das EnWG. Somit wäre ein geringer Obolus zu zahlen, die Schlussrechnungen ansonsten auf Null gesetzt. Vielen Dank.


15.05.2012 | 11:41
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Warum wurde mein Kommentar vom 30.04.2012, 10:08 gelöscht? Zensur? Oder mangelnde Kritikfähigkeit?



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