1508 Views | 14.04.2012 | 11:37 Uhr
geschrieben von Ulrike Schlüter

FlexGas GmbH (Berlin)

Falsche Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001597619

Ich habe heute die Gasrechnung der Fa. FlexGas GmbH für den Zeitraum 01.03.11 bis 29.02.12 beanstandet. Ich sollte 198,02 € nachzahlen.

Nach Abrechnung der FlexGas GmbH galt mein gewählter Tarif 747 "FlexGas DeutschlandsBest Tarif 4 (Zone 4) 01.06.2010" nur bis zum 30.06.2011. Danach wurde einseitig ein Wechsel in den viel ungünstigeren Tarif 1593 vorgenommen, der dann bis zum Ende der Laufzeit der Abrechnung zugrunde gelegt wurde (unangekündigte Preiserhöhung?).

Der Neukundenbonus in Höhe von 160,00 €, der mir nach Fußnote 3) des Schreibens der Fa. FlexGas vom 22.10.2010 zusteht, wurde nicht berücksichtigt.

Nach meiner Berechnung muss mir ein Betrag in Höhe von 241,24 € gutgeschrieben werden. Diesen Betrag habe ich jetzt eingefordert.

Ulrike Schlüter

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Ich verlange, dass der Gutsschriftbetrag in Höhe von 241,24 € umgehend auf mein Konto überwiesen wird.


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Kommentare und Trackbacks (14)


17.04.2012 | 11:23
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
Hallo Frau Schlüter,
Ihnen ergeht es exakt gleich wie uns (siehe ReclaBox-Eintrag vom 03.04.2012, 0:00 Uhr).
Auf unsere Aufforderung hin, uns eine Kopie des Preiserhöhungsschreibens zukommen zu lassen, hat man uns ein E-Mail (!) mit dem angeblichen Inhalt des Schreibens geschickt.

Wir würden dieses Preiserhöhungsschreiben gerne mal in Natura sehen, um beurteilen zu können, warum der brisante Inhalt dieses Schreibens (82%-ige Arbeitspreiserhöhung! ) uns verborgen bleiben konnte.
Liegt Ihnen dieses Schreiben vor?
Man kann nur mutmaßen, dass wir es als "Werbepost" sofort entsorgt haben oder dass wir gar kein Schreiben bekommen haben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Pressestelle) sucht weitere FlexGas-Kunden, die sich durch das Vorgehen der Firma geschädigt fühlen.

17.04.2012 | 22:52
von ReclaBoxler-9563561 | Regelverstoß melden
Mir geht es genauso. Es wurde aber von vornherein mit einem Tarif abgerechnet, den ich nie abgeschlossen hatte. Und der Bonus wurde auch nicht gut geschrieben. Ich habe jetzt erstmal um eine korrekte Rechnung gebeten

18.04.2012 | 19:44
von Melanie Werner | Regelverstoß melden
Ich sehe schon, ich bin nicht alleine!
Auch ich habe gestern eine Jahresabrechnung ohne Bonuserstattung und mit 327 Euro Nachzahlung erhalten, weil ich angeblich ab 1.6.11 einen fast doppelt so teuren Tarif genutzt habe. Von dieser Tarifumstellung wurde ich aber leider nie informiert :-(
Werde nun auch erst mal ne Beschwerde mit Bitte um Zusendung des Preiserhöhungschreibens schicken. Mal sehen.
Aber allzu viele Hoffnungen auf Einlenken von FlexGas habe ich nicht :-(

19.04.2012 | 15:45
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
M. W.:

Sind Sie sicher, dass Ihnen FlexGas gar kein Preiserhöhungsschreiben geschickt hat? Die Schwester FlexStrom hat hierfür bekanntlich als Werbung aufgemachte Flyer verwendet, deren brisanter Inhalt vielen Kunden bis zur Jahresabrechnung verborgen geblieben sein dürfte.

Falls Sie sich nun doch an so eine Post (wurf) sendung erinnern oder Sie diese sogar aufgehoben haben, wären wir und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Pressestelle, Name auf Nachfrage) sehr an einer Kopie davon interessiert.

19.04.2012 | 19:56
von Energieverbraucher | Regelverstoß melden
1) Preiserhöhungen bei Strom und Gas dürfen den Verbrauchern nicht per "individueller Bekanntgabe" in einer Mail mitgeteilt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden u. damit bestätigt, dass die Vertragsklauseln der Energieversorger den vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindeststandards entsprechen müssen.

Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 05.01.12: "OLG Hamm kippt vage Strom- und Gaspreisklauseln: Ankündigung von Preiserhöhungen per "individueller Bekanntgabe" unwirksam

www.vz-nrw.de/UNIQ133485795721647/link964601A.html

2) Bund der Energieverbraucher "Eine Frage des Kleingedruckten"

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2011__928/NewsDetail__12654/

21.04.2012 | 18:57
von Ulrike Schlüter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich bis heute von der Fa. FlexGas noch nichts gehört.


25.04.2012 | 14:08
von Ulrike Schlüter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, 25.04.12, erhielt ich ein Schreiben der Fa. FlexGas mit folgendem Inhalt:
"Sie haben sich im abgerechneten Vertragsjahr bewusst gegen einen Tarif mit Preisgarantie entschieden. Aufgrund der steigenden Beschaffungskosten haben wir zum 1.7.11 Ihren gewählten Tarif erhöht. Mit unserem Schreiben vom 2.5.11 haben wir Sie über die Preisanpassung in Kenntnis gesetzt. Dieser Preisanpassung haben Sie nicht widersprochen und damit stillschweigend akzeptiert.
Da die Preise, für die Monate der Preisanpassung, neu berechnet werden mussten, ist die vorliegende Verbrauchsabrechnung somit zutreffend.
Leider haben Sie die Voraussetzung für den Bonusanspruch gemäß unseren AGB nicht erfüllt. Der Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor oder mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird."

Ich habe kein Schreiben bekommen, in dem eine Preiserhöhung angekündigt wurde.

Bezüglich des Bonus hatte ich auf die Fußnote 3 verwiesen. Dort heißt es wörtlich: "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."

Da ich ein komplettes Jahr von FlexGas beliefert wurde, wurde m. E. die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Jahres gültig. Somit steht mir der Bonus zu. Ich werde heute noch einmal ein Schreiben an FlexGas verfassen und meiner Forderung in Höhe von 241,24 € Nachdruck verleihen.


10.05.2012 | 11:06
von Ulrike Schlüter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.05.2012 | 12:53
von Ulrike Schlüter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.06.2012 | 14:27
von Thorsten Becker | Regelverstoß melden
Auch ich habe ähnliche Erfahrungen mit Flexgas gemacht.
Zum 01.04.2011 einen Belieferungsvertrag abgeschlossen.

Ohne Preisbindung abgeschlossen. Das die Preise steigen werden war mir klar. Aber es ist schon dreist von Flexgas die Preise zum 01.07. nach der 3-monatigen Preisgarantie direkt um fast das doppelte zu erhöhen.

Es war natürlich wirklich ein Flyer den man elegant auch als Werbebotschaft nehmen könnte. Ich habe es aber gesehen und sofort Luft bei der Hotline am Telefon gemacht. Man hat mir angeboten zu kündigen oder ich Zahle die Preisgarantie nach, so dass ich den günstigen Tarif für die ganze Laufzeit bekomme. Das tat ich auch weil es immer noch günstiger war, als mein vorheriger Energieversorger.

Nach Ablauf des Belieferungsjahres hab ich dann zum 31.03.2012 gekündigt, da man mir im januar die neuen Preise mitgeteilt hatte, die weit über dem Durchschnitt bzw. sogar über meinen städischen Versorger lagen.

Meiner Meinung ködert Flexgas nur mit hohnen Bonuszahlungen und Einstiegstarifen die Kunden. Im übrigen warte ich bis heute auch auch auf eine Jahresendabrechnung. Und das obwohl die Zählerstände zum 31.03. an den örtlichen Energieversorger übermittelt wurden.

22.06.2012 | 22:05
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
Hallo Herr Becker,

wie ich oben schon kommentiert hatte (17.04.2012) erging es uns genau so.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Pressestelle) sucht weitere FlexGas-Kunden, die sich durch das Vorgehen von Flexgas geschädigt fühlen. Insbesondere interessiert sich diese Stelle für diesen "Preiserhöhungs-Flyer", den wir gar nicht bekommen oder aber als Werbung entsorgt haben.

Über meine eigene Beschwerde gegen FlexGas vom 03.04.2012 ("Falsche Abrechnung durch FlexGas") können Sie mir über "dem Autor eine Nachricht schreiben" eine Mitteilung schreiben.
Ich stelle Ihnen dann gerne den direkten Kontakt zum Bearbeiter bei der VZ BaWue her.

23.06.2012 | 17:19
von Martina | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher "Die Schnäppchenfalle" - gilt wohl auch für Gas-Discounter. ..

Zitat: ". . Danach locken Strom-Discounter wie Flexstrom, Hitstrom, Priostrom, Energy2day und Stromio zahlreiche Neukunden vor allem durch scheinbar hohe Preisvorteile auf Online-Vergleichsportalen. ..

- Die Vertragsbedingungen werden unklar formuliert.
- Der Jahresbonus wird nicht an alle Kunden ausgezahlt.
- Kurz nach Vertragsschluss verkündet der Versorger exorbitante Preiserhöhungen.
- Das Unternehmen bucht häufig ohne Rücksprache deutlich überhöhte Abschlagszahlungen ab.
- Eine zugesicherte Preisgarantie wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Kunden, die dies nicht akzeptieren, erhalten die Kündigung.
- Das Unternehmen schaltet Inkassobüros ein, um Verbraucher einzuschüchtern.
- Auf Verbraucherbeschwerden reagiert das Unternehmen einfach nicht. "

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/

20.07.2012 | 11:25
von Agnieszka Haumann | Regelverstoß melden
Hallo! Habe das gleiche problem. Jahresabrechnung für 2011,244,12 Euro nachzahlung! Die meinen das ich die Preisanpassung in Kenntnis genommen. Haben auch Kopie geschickt! Ich vermute das war wieder Flyer Trick. Habe Widerspruch abgeschickt und warte. Habe schon Mahnung bekommt und habe bissen angst. Was kann passieren? habe schon bissen angst. Gibst welche Musterbriefe für das problem?
LG

30.07.2012 | 19:38
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Mir schuldet Flexgas eine Gutschrift, den Bonus, eine kostenlose Preisgarantie und die Kaution. Die Schlussrechnung habe ich mehrmals eingefordert, aber dennoch nicht erhalten.



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