Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 718 Views | 20.04.2012 | 17:53 Uhr
geschrieben von Thomas Drobnik

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Daten verschwinden und kein Ende zu sehen

Bestell-/Kundennummer: 282008262642 Vertagskonto

Nachdem ich EON vor zwei Wochen nun einen Zählerstand übermittelt habe und EON auf meine heutige Nachfrage diesen wieder nicht zuordnen konnte, bzw. der Zählerstand im Computer nicht geändert wurde, habe ich heute in der Polizeistation Anzeige erstattet. Ich muss bis Montag noch Daten bringen und hoffe dann, dass die Geschäftsführer aktiv werden und ihre unfähigen Sachbearbeiter etwas auf die Finger schauen.

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Es haben sich bereits 2 ReclaBoxler angeschlossen.

Da hier im Netz viele EON Geschädigte sind und laut Polizei es um so wirksamer ist, je mehr Geschädigte Anzeige erstatten, rufe ich alle von EON Geprellten auf, ebenfalls diesen Weg zu gehen. Nur so kann man gegen so eine Firma zu seinem Recht kommen.

Seit 31.12. warte ich auf mein Geld, seit dieser Zeit kam außer Mahnungen kein Kontaktversuch, um die Angelegenheit zu klären (auf den Kunden angewiesen war ja die letzte Ausrede) und nach Meldung des Zählerstandes verschwinden die Daten wieder und es kann wieder keine Endabrechnung gemacht werden.

Das kostet Nerven, Zeit und ist verlorene Liebesmühe bei dieser Firma.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 400 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2012 | 10:22
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter Herr Drobnik,

vielen Dank für Ihren Einzugszählerstand, der am 20. April 2012 bei uns angekommen und in unserem Abrechnungssystem hinterlegt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Zählerstand nicht einfach so übernehmen können. Wir müssen diese rückwirkende Änderung mit dem zuständigen Netzbetreiber abklären. So wie wir das bei Schlussrechnungen immer machen. Dem Netzbetreiber stehen für die Prüfung des Zählerstands eigentlich 28 Tage zu.

Wir finden es schade, dass Sie sich genötigt sahen, weitere Schritte einzuleiten. Wir versichern Ihnen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten handeln und Ihre Rechnung nun mit den von Ihnen genannten Zählerständen erstellen. Nur lag uns bisher kein abgelesener Einzugszählerstand vor. Deshalb waren wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, haben Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, Zählerstände auf Basis von Vergleichsdaten zu errechnen.

Sind sie mit unserer Antwort nicht einverstanden? Zur Beilegung von Streitigkeiten können Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie auf www.schlichtungsstelle-energie.de. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T 030-27 57 24 00, F 030-27 57 24 0 69, info spider monkey schlichtungsstelle-energie.de.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (6)


24.04.2012 | 13:48
von P. Stahl | Regelverstoß melden
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß bei EON Daten verschwinden -habe auch bei reclabox eine Beschwerde gegen EON.Es ist wirklich nicht möglich, mit einem kompetenten Mitarbeiter/Vorgesetzten die Angelegenheiten abzuklären. Da wird einem von den Hotline-Mitarbeitern gesagt, daß man sich um die Angelegenheit kümmert, daß man sich bei einem meldet und damit war es dann auch schon. Ich soll nun beweisen, daß ich angerufen habe und mit wem ich da gesprochen habe. Bei Hotline-Mitarbeitern ist nur das kleine Problem: man kriegt diesen Mitarbeiter eh nicht mehr ans Telefon, also wozu nach dem Namen fragen? Wäre evtl. doch mal nicht schlecht gewesen, aber man verläßt sich ja auch auf die Aussagen dieser Mitarbeiter. Ich hoffe trotzdem, daß die Firma EON sich mal die ganzen Beschwerden zu Herzen nimmt und etwas ganz entscheidend am Umgang mit ihren Kunden ändert. Bin übrigens auch schon am überlegen, ob ich Strafanzeige stellen soll.
Habe fürs erste nur mal meine Beschwerde an die emailadresse von eon weitergeleitet.

25.04.2012 | 19:40
von Thomas Drobnik gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat die Forderung auf den ursprünglichen Kostenvoranschlag reduziert und erstattet mir den Betrag, der zu viel gezahlt wurde. Scheck soll unterwegs sein und somit ist die Angelegenheit für mich geklärt.

Gruß

Thomas Drobnik


26.04.2012 | 22:16
von Ronald Kupferer-Hildmann Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
E.ON Kundennummer 1008538665ES
Vertragskonto 2000571653
Die gleichen Probleme wie alle. Keine Jahresabrechnung 11, keine Abschlagszahlungen für d. Photovoltaikeinspeisung. Auf schriftliche und fernmdl. Beschwerden keine Reaktion. Habe jetzt Anwalt mit gerichtl. Mahnverfahren beauftragt. Meiner Meinung nach gehört E.ON Bayern wg. fehlender Fähigkeit zur Umsetzung des Energieeinspeisungsgesetzes unter Zwangsaufsicht durch die BNA.

06.05.2012 | 11:07
von Brigitte Langhof Langhof Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Meine Erfahrungen mit EON decken sich mit denen aller anderen. Ich warte seit fünf Monaten auf eine Abrechnung, bei der ich eine erheblich Rückerstattung zu erwarten habe. Alle Kontaktversuche -Telefon, E-Mail, Post waren zeit- und kostenintensiv. Bei letzten zwei Möglichkeiten nicht die geringste Reaktion - falls ich mal zufällig telefonisch durchgekommen bin, wurde ich nur mit Ausreden vertröstet. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung, wäre ich schon längst beim Anwalt. Jetzt gehe ich auch zur Polizei. Eine sehr gute Idee.

06.05.2012 | 20:23
von Thomas Drobnik | Regelverstoß melden
Wird immer besser.
Jetzt nach Anzeige kann prompt eine Abrechnung gemacht werden.

Nur wurde der Zeitraum von März bis Dezember genommen und nur Abschlagszahlungen von August bis Dezember berücksichtigt?
Und man fragte mich nach der Kontonummer? HaLLLLLOOOOO habt Ihr eure Abschlagszahlung bisher in Muscheln bekommen? EON machts möglich selbst aus einer Rückzahlung noch ein Ärgernis erwachsen zu lassen.

Noch mal LAANNGSAMM für EON wenn Ihr einen Zeitraum von März bis Dezember berechnet, dann müsst ihr auch die Abschlagszahlung von MÄRZ bis Dezember berechnen. Das ich bei eurer Mahnkultur 5 Monate nicht gezahlt hätte klingt jetzt nicht plausibel. Mein Briefkasten hätte die ganzen Mahnungen nicht fassen können die IHR geschickt hättet.

07.05.2012 | 18:34
von Thomas Drobnik | Regelverstoß melden
EON überweist immer noch nicht, gut das gleichzeitig die Anzeige läuft. mal sehen welche Mühlen schneller sind, Justiz oder EON. Und nochmal der Aufruf an alle Geschädigten, erstattet Anzeige. Polizei sagt das es um so wirkungsvoller ist je mehr Anzeigen eingehen. Kostet nichts, dauert ein paar Minuten und kann helfen EON endlich in die Schranken zu weisen.

LG

Thomas



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