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750 Views | 08.03.2013 | 10:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7572372
Im August 2012 hatte ich einen Verkehrsunfall auf der A5 bei Frankfurt.
Der Unfallverursacher ist bei der HUK-COBURG versichert.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist und auch ein Anwalt eingeschaltet wurde, konnte der Fall bis heute nicht abgeschlossen werden. Die Sachbearbeiterin, eine Frau S., ist nicht zu erreichen und anscheinend kann mir sonst niemand in diesem Konzern eine Auskunft zum aktuellen Stand geben.
Mich würde schon mal interessieren, was die aktuelle TV-Werbung mit diesem Verein zu tun hat.
Meine Forderung an HUK-COBURG:
Restabwicklung des Schadens
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn doch ein Anwalt eingeschaltet ist, muss der doch wissen, warum bisher noch keine Regulierung erfolgt ist. Außerdem ist dieser der Ansprachpartner für die Versicherung, dann nicht mehr Sie. Der Anwalt wird nämlich der Versicherung mitgeteilt haben, dass alle Sachen ausschließlich über ihn abgewickelt werden sollen.
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, muss die HUK einen Vorschuss in voraussichtlicher Höhe der Entschädigung zahlen. Das muss auch der Anwalt wissen.