ExtraEnergie GmbH (09009 Chemnitz)
Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug
Bestell-/Kundennummer: Verivox-I Vertr.Nr. 12940982. vom 06.04.2011
Strafanzeige gegen HitGas wegen Betrug und Bauernfängerei
Begründung: Bei Abschluss des Onlinevertrags vom 06.04.2011 über Verivox wurde ich bereits arglistig getäuscht, denn laut den Tarifkonditionen ist lediglich ein Komplettpreis von 649,61 € vereinbart. Von einer monatlichen Zahlungsweise ist darin nichts erwähnt und schon gar nicht von einer monatlichen Vorauszahlung von 98,00 € also insgesamt 1.098,00 €, wie aus den unten aufgeführten Konditionen ersichtlich.
29.06.2013 erneuter Betrug Die Jahresabrechnung 2013, mit Datum 27.06.2013, enthält eine Rechnung vom 21.06.2013 der “eg Factory“ (Inkassoschreiben K00534532/100092463 21.06.2013 über 209,24 €, diese Rechnung hat es nie gegeben
am 23.05.2011 von HitGas: wurde mir erstmals per Mail von HitGas mitgeteilt, (d. h. nach Ablauf der offiziellen Widerspruchsfrist) dass monatliche Vorauszahlungen von 98,00 €, also insgesamt 1.098,00 €, zu leisten sind. Darauf wurde am 25.05.2011 von mir Widerspruch eingelegt, da dies in keiner Weise dem Vertragsabschluss entspricht. Noch am selben Tag wurde der Widerruf mit der Begründung, dieser sei nicht fristgerecht gestellt, abgelehnt. Eine solche Vorgehensweise ist vertragswidrig, Bauernfängerei und Betrug.
25.05.2011 an HitGas: Widerspruch gegen die Ankündigung vom 23.05.2011, eine Vorauszahlung von 1.098 € zu leisten, statt der im Vertrag genannten 649,61 €.
02.10.2011 an HitGas: Fristlose Kündigung per Mail Begründung: Eine solche Vorgehensweise ist vertragswidrig, Bauernfängerei und Betrug.
04.10.2011 von HitGas „Für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Kündigung benötigen wir diese Kündigung schriftlich und auf postalischem Weg. “
06.10.2011Fristlose Kündigung wegen Betrug per Post (angeblich hat HitGas diese nicht erhalten)
25.02.2012 an HitGas: Rücknahme meiner Einzugsermächtigung und fristlose Kündigung, aufgrund meines Widerspruchs und der fristloser Kündigung vom 02.10.2011, nachdem HitGas bereits 784 € statt 649,61 €, von meinem Konto abgebucht hatte.
04.03.2012 an HitGas: Ankündigung einer Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug.
14.03.2011 unter der Bedingung den Vertragsabschluss vom 06.04.2011 wieder in Kraft zu setzen, erklärte ich mich bereit, weitere Abbuchungen zu zulassen
16.03.2012 von HitGas: „Bonizahlungen werden erst mit der Jahresabschlussrechnung verrechnet oder ausgezahlt. “
21.03.2012 von HitGas Zusicherung: „ Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie selbstverständlich auf Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben. “ Aufgrund dieser Zusicherung wurden von mir 296,-- € überwiesen (gesamte Jahresgebühr von 1.080 €), die Sperre der Einzugsermächtigung aufgehoben.
21. 03. 2012 Kündigung vom 06.10.2011 als PDF – Datei mit Unterschrift geschickt.
04.07.2012 an HitGas: Erhalt der Jahresabrechnung 2011 / 2012.
08.07.2012 an HitGas: Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2011 / 2012 eingelegt. Entgegen den Zusagen von HitGas wurde bei der Jahresabrechnung 2011 / 2012 der zugesagte Bonus nicht gewährt. Der im Vertrag erwähnte Bonus sagt aus: Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von unter 5000 kWh/Jahr wird kein Bonus gewährt. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung), entfällt der Bonus. Demnach greift der in im Vertrag enthaltene Passus nur innerhalb des gesetzten Zeitraumes, in dem die erwähnten 649,61 € noch nicht gezahlt sind und trifft in meinem Fall nicht mehr zu. Meine Einzugsermächtigung habe ich erst am 25.05.2011 widerrufen, somit sind diese Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt. Die zu viel eingezahlten Beträge von 430,39 € wurden trotz Zusage nicht erstattet.
15.07.2012 an HitGas: Kündigung vom 06.10.2011 mit Unterschrift als PDF – Datei geschickt
10.08.2012 an HitGas: Wiederholung der Kündigungvom 06.10.2011per Einschreiben u. Rückschein
05.09.2012 an HitGas: Einspruch und ich bestehe auf fristloser Kündigung
13.09.2013 Mahnung von HitGas: „nach Fristablauf an die Deltavista GmbH, Freisinger Landstr. 74, 80939 München melden werden, welche als Wirtschaftsauskunftei Daten speichert“ (Erpressung ungerechtfertigter Vorauszahlung).
24.09.2012 an HitGas: Ich bestehe nach wie vor auf der fristlosen Kündigung, nach der erneuten arglistigen Täuschung.
13.10.2012 an HitGas: dass wir uns schon seit Mai dieses Jahres an unserem Zweitwohnsitz in Griechenland aufhalten und seit diesem Zeitpunkt unsere Gasuhr abgestellt ist, so dass kein Verbrauch angezeigt ist. Demzufolge ist auch keine Vorausleistung in der bisherigen Höhe zu leisten.
15.11.2012 an HitGas: Die monatliche Vorauszahlung werden aufgrund des geringeren Verbrauchs auf 52,00 € / Monat gesenkt.
08.11.2012 von Schlichtungsstelle Extraenergie (HitGas) Ich solle der Schlichtungsstelle mitteilen, und die Klärung des Anliegens bestätigen, ohne eine Antwort auf meine vielen an HitGas gerichteten Schreiben.
15.11.2012 an Schlichtungsabteilung HitGas 09009 Chemnitz: keine Antwort bis heute)
28.01.2013 an HitGas: Vorauszahlung von 180 € für 3 Monate geleistet. (keine Bestätigung, dafür Schreiben von Inkassounternehmen)
22.02.und 23.05.2013 eg Factory (HitGas?) : Inkassoschreiben über Forderung der Firma ExtraEnergie GmbH“, HitEnergiezugestellt. Am 13.03 und 31.05.2013 wurde Einspruch eingelegt, dadie Forderungen von HitGasvölligunberechtigtund die Vorauszahlungen im erforderlichen Umfang bereits geleistet wurden.
18.03.2013 Schlichtungsstelle Energie e. V: teilt der Beschwerdegegnerin die Eröffnung des Verfahrens mit.
19.03.2013 von HitGas: (erhalte Kündigungsschreiben zum 28.03.2013, nachdem ich erneut die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe (Vertrag läuft bis zum 30.05.2013).
29.04.2013 von Schlichtungsstelle Energie e. V. Schlichterspruch lt. Dr. Dieter Wolst, Richter am BGH, a. D. Ombudsmann 1. Der Vertrag ist mit der Erklärung vom 2. Oktober 2011 wirksam gekündigt (ergibt sich dies aus § 127 Abs. 2 BGB). 2. Es ist fraglich, ob die von der Beschwerdegegnerin als Begründung herangezogene Klausel einer AGB-Prüfung standhält. Der Verlust der Bonuszahlung wird hierin völlig verschuldensunabhängig festgelegt. Das bedeutet, dass selbst eine Fehlbuchung aufgrund eines Übertragungsfehlers auf Seiten der Beschwerdegegnerin den vollständigen Verlust der Bonuszahlung zur Folge hätte.
14.05.2013 HitGas an Schlichtung: HitGas lehnt Schlichterspruch ab.
01.05.2013 an HitGas: Nach 2 Mahnungen wegen Endabrechnung, habe ich diese selbst nach den Vorgaben der HitGas erstellt und den Restbetrag von 43,15 € überwiesen.
29.06.2013 von HitGas:
Die Jahresabrechnung 2013 erhalte ich mit Datum 27.06.2013 mit 3 monatiger Verspätung. Aufgelistet ist eine Rechnung vom 21.06.2013 der “eg Factory“ (Inkassoschreiben K00534532/100092463 21.06.2013 über 209,24 €), diese Rechnung hat es nie gegeben und wurde bisher auch nicht zugestellt (die vorangegangene Rechnung vom 23.05.2013 erhielt ich noch am gleichen Tag per Mail zugestellt). Insgesamt wurde ein ungerechtfertigter Betrag in Höhe von 897,79 € (342,-- €; 346,55 € und 209,24 € für Inkasso eg Factory) mir in Rechnung gestellt. Ein neuer Beleg für den Betrug an Kunden von HitGas.
22.08.2013 | 09:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxhitenergie.de zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie