465 Views | 19.08.2013 | 12:27 Uhr
geschrieben von Patrick St.
Bestell-/Kundennummer: Schadennummer; 40 TV 13-145141-115
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.07.2013 wurde aus meinem verschlossenen Rucksack mein Blitzgerät (Canon Speedlite 430 EX II) gestohlen. Den Diebstahl zeigte ich am nächsten Tag bei der Polizei an. In dem festen Glauben eine Versicherung für diesen Fall abgeschlossen zu haben, wandte ich mich an die Allianz zwecks Regulierung des Schadens. Diese teilte mir mit, dass ich nur bei Raub versichert sei, nicht hingegen der "einfache Diebstahlschaden ". Beim Kauf des Blitzgerätes bei FotoGregor in Koeln wurde mir jedoch vom Verkäufer erklärt, dass die von mir abgeschlossene Zusatzversicherung bei Verlust bzw. Diebstahl für den Schaden haftet.
Da ich mit dem Ergebnis sehr unzufrieden bin, bitte ich Sie um Unterstützung.
Freundliche Grüße
Meine Forderung an Allianz Deutschland AG:
Kostenübernahme bzw. Erstattung des Blitzgerätes
Firmen-Antwort ausstehend seit
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