Elan Fitness GmbH (Wennigsen)
Buchhaltung bei der Elan Fitness ein Fremdwort
Bestell-/Kundennummer: 2014-04-00407M
Mein Mann und ich hatten je einen 2 Jahresvertrag bei der Elanfitness GmbH. Als wir diese aus privaten Umständen wegen Umzug kündigen mussten, taten wir dies aus Kulanz zum Vertragsende - nicht fristlos wie es bei einem Umzug unter Umständen auch möglich gewesen wäre.
Von Seiten der Elan wurde der Vertrag aber noch um einige Gratismonate verlängert - wo sind diese dann bitte gratis? Dies ist uns so nie erklärt worden.
Nun lief mein Vertrag 5 Monate vor dem meines Mannes aus - der Beitrag meines Mannes wurde regulär immer am 1. meiner am 15. abgebucht. Nun fing die Elan nach Ende meines Vertrags an, alle 14 Tage für meinen Mann abzubuchen. Da eine Anfrage per Email zunächst nicht beantwortet wurde, gab ich die letzte Lastschrift zurück - nun bekam ich die ANtwort, die betreffende Abbuchung sei gar nicht von der Elan - nicht desto trotz wurde die zurückgegebene Lastschrift Tage später angemahnt - wenig später erhielt ich die Mail, man habe sich geirrt und in diesem Monat habe sich die Bankbuchung einfach verzögert. Daher überwies ich den ausstehenden Betrag, der gleichzeitig aber nochmals inklusive Rücklastschriftgebühr eingezogen wurde. Da ich natürlich auf Grund der falschen Aussagen diese Gebühr nicht tragen wollte, holte ich auch diesen Betrag zurück. Die Überweisung wurde logischer WEise nicht gegen den offenen Posten der Vergangenheit ausgezifftert, sondern auf den nächsten fälligen Monat verrechnet - in dem dann nicht abgebucht wurde, trotzdem ich darauf hinwies. Nun wird der betreffende Monat der Vergangenheit angemahnt, insgesamt verlang die Elan GmbH 14,50 Rücklastschriftgebühr und Mahngebühr, die aus der chaotischen Buchhaltung dort herrühren. Inzwischen habe ich die letzten 3 offenen Monate vorab übwiesen und meine Einzugsermächtigung wiederrufen. Ich erwarte nunmehr die Stornierung der angefallenen Kosten durch nicht vorhandene Buchhaltungskompetenz und hoffe nie wieder von der Elan Fitness zu hören. Danke!
Beschwerde ist noch nicht gelöst