Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 376 Views | 06.11.2014 | 17:44 Uhr
geschrieben von Frank Hei

Immergrün Energie (Köln)

Kündigung wird ignoriert / nicht akzeptiert!

Aufgrund eines Umzuges habe ich meinen Stromliefervertrag mit der immergrün-Energie am 18.10.2014 fristgerecht zum 30.11.2014 per Einschreiben gekündigt.

Am 23.10.2014 erhielt ich vom Kundenservice per E-Mail die Aufforderung einen Nachweis bezüglich des geplanten Umzuges einzusenden!

Auf meine Anfrage hin warum ich überhaupt bei einer fristgerechten Kündigung (Kündigungsfrist 4 Wochen) einen Nachweis einsenden soll habe ich bis heute weder per E-Mail noch per Post eine Antwort bekommen, auch der Telefonsupport (nach ca. 30 min Wartezeit) konnte bzw. wollte mir keine Antwort geben und versprech mir eine Klärung auf die ich bis heute warte. Beim zweiten Anruf eine Woch später wurde mir nur sehr unfreundlich gesagt das ich das schriftlich zu machen hätte (was ja durch die Kündigung fristgerecht bereits gemacht wurde)!

Auf eine Kündigungsbestätigung warte ich bis heute!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Annahme der Kündigung bzw. Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2014 | 17:44
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Online

Sehr geehrter Herr Hei,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie Gmbh
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.11.2014 | 18:53
von Frank Hei gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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