82 Views | 02.03.2015 | 10:39 Uhr
geschrieben von Stefan A. Schneider

e-maxx-ffm.de - Filiale Frankfurt am Main (Usingen)

Bestellt, bezahlt, keine Ware erh., storniert, kein Geld zurück

Bestell-/Kundennummer: 406439

Ich habe am 17. März 2014 eine ordentliche Bestellung, für ein von bei der Firma E-Maxx GmbH (Marc Herzberger) angebotenes Produkt (Fotokamera) abgegeben und per Vorkasse bezahlt. Der Zahlungseingang wurde am 25.03.2014 per Email bestätigt. Da ich keine Ware erhalten habe, habe ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den Auftrag rechtzeitig storniert. Dies wurde von der Firma E-Maxx per Email am 13.04.2014 ordentlich bestätigt:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Kunde,

hiermit bestätigen wir ihnen ihren Widerruf. Die Rückabwicklung werden wir in die Wege leiten. Höflich bitten wir um Mitteilung ihrer Bankdaten zur raschen Rückabwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

e-maxx Team

Sara Meier "

Seit dem warte ich vergebens auf die Rückerstattung meines Geldes. Trotz unzähliger Zahlungs-Auffforderungen und mehrfacher Erklärung der Firma E-Maxx, das die Rückerstattung bei der Rechnungsabteilung hinterlegt worden sei, wurde bis heute nicht ein Cent des gezahlten Betrages zurückerstattet. Die bestellte Ware ist ebenfalls bis heute nicht eingetroffen.

Das ist schlichtweg Betrug im großen Stil.

Ich fordere die Firma E-Maxx auf, samt Ihrer Betreiber bzw. Geschäftsführer und Vorstände, mir postwendend mein Geld zurück zuerstatten.

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Meine Forderung an e-maxx-ffm.de - Filiale Frankfurt am Main: 395,73 €


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Kommentare und Trackbacks (3)


11.03.2015 | 16:55
von Stefan A. Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher wurde von der Firma E-Maxx keine Erstattung bzw. Rückzahlung geleistet.


26.03.2015 | 11:33
von Stefan A. Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offenbar ist der Betreiber der benannten Firma nicht daran interessiert, sich für sein [...] Unternehmen, zu entschuldigen.
Eine Strafverfolgung wird offenbar unvermeidbar.


17.04.2015 | 10:10
von Stefan A. Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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