Postbank (Bonn)
Ablehnung eines Kontos
Guten Tag, ich möchte hier auch mal eine Beschwerde loswerden. Ich war über zwanzig Jahre Kunde bei der Postbank, hab nie Probleme gehabt oder gemacht. Als mein Freund und ich zusammenzogen, wollten wir ein gemeinsames Konto und gingen zur Commerzbank, da mein Freund nicht zur Postbank und ich nicht zuR haspa wollte. Nach fünf Monaten Haben wir das Konto wieder aufgelöst, weil wir gemerkt haben, daß das keine gute Idee war.
Ich wollte dann wieder zur Postbank, weil ich mich da wie gesagt ganz wohlgefühlt hatte. Noch während ich dort Kunde war, musste ich Privatinsolvenz anmelden. Die Hälfte der Zeit hab ich jetzt problemlos rumgekriegt. Die Postbank hatte damals auch nichts dazu angemerkt.
Jetzt wurde mein Antrag auf ein neues Konto abgelehnt. Im ersten Brief hieß es, daß es daran liegt, dass ich ja noch ein Konto habe, nämlich bei der Commerzbank. Ich habe dann den letzten Kontoauszug hingeschickt, auf dem deutlich stand, daß das Konto gelöscht ist. Ich hab mich beschwert, daraufhin wurde mir zweimal versprochen, es würde sich jemand drum kümmern.
Dann kam ein Brief, in dem stand, dass mein Antag nun aus dem vorher genannten Grund abgelehnt wird.
Ich hab ja eher das Gefühl, die lehnen ab, weil ich insolvent bin, denn ich hab definitiv kein anderes Konto. Momentan geht mein Gehalt jetzt auf das Konto meines Sohnes, und auch die Miete wird dort abgebucht.
Ich hab doch ein Recht auf ein Konto, oder? Und ich brauch das auch, wie gesagt für Gehalt und Miete und alle anderen Kosten.
Was kann ich da jetzt machen?
selbstverständlich steht Dir ein Konto zu. Ich glaube auch dass sie sogar verpflichten sind.
Wenn Du noch bei einer Schuldnerberatung bist, kannst Du Dir von dort auch eine Bescheinigung holen, die besagt, dass du ein Anrecht auf einem Konto hast.
Zitat:
"Ohne eigenes Konto sind Sie nur ein "halber" Mensch. Auch den Banken ist dies bewusst und deshalb haben sie sich dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis, auch Jedermannkonto genannt, zu führen.
So gehen Sie vor: Beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis, bei dem kein Dispo, d. h. keine Kontoüberziehung erlaubt ist. Schreiben Sie auf den Kontoeröffnungsantrag mit der Hand "Bitte keine Überziehung oder Dispo einräumen". Die Kopie des Antrags ist Ihr Beleg dafür, dass Sie sich ordnungsgemäß verhalten haben. "
Zitat Ende
(Quelle: www.insolvenz-ratgeber.de/private-insolvenz/fragen-schuldner/begriff/13--Muss-ich-waehrend-der-Insolvenz-ohne-Bankkonto-leben/)