Durch Opodo Deutschland gelöste Beschwerde. | 424 Views | 17.04.2015 | 18:17 Uhr
geschrieben von Esther Zimmering-Akarah

Opodo Deutschland (Hamburg)

Durch falsche Aussage auf dem Emailausdruck nicht in den Flieger

Bestell-/Kundennummer: 0073701714, SLUMGW

Beschwerde!

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Ich habe einen Flug gebucht bei Opodo mit Ryan Air am 25.3.2015 für den 14.4. und 16.4.2015 von Berlin nach Mailand und zurück. Ich habe 130,74 Euro gezahlt. Der Mensch, der mitfliegen wollte, wurde nicht ins Flugzeug gelassen, weil er wohl keine Boardkarte vorher online ausgedruckt hat. Auf dem Papier von Opodo steht aber: Sie benötigen daher am Flughafen lediglich einen Identifikationsnachweis wie Reisepass, um ihre Boardkarte zu erhalten.

Das taten wir und nun wurde er nicht mehr reingelassen am Flughafen, obwohl er pünktlich da war. Wir möchten das Geld zurück überwiesen haben. Beide Flüge konnten wir nun nicht wahrnehmen, da es auch keinen Flug mehr neu kurzfristig zu buchen gab in dem Preis. Wir mussten alles neu buchen und alle Termine in Italien verschieben. Wenn Opodo nicht zurückzahlt und den Fehler nicht einsieht, werden wir anwaltlich vorgehen müssen. Mit besten Grüssen, E. Zimmering-Akarah, Y. Karim

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Meine Forderung an Opodo Deutschland: Erstattung der Fluggelder


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Kommentare und Trackbacks (1)


30.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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