Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 247 Views | 18.11.2015 | 19:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1122895

eBay (Kleinmachnow)

EBay missachtet eigene Statuten und das Gesetz

Seit einigen Tagen werden Artikel bei eBay angeboten, die von einem vor Ort in Berlin anwesenden Mitbieter auf der Nachlass-Auktion des Schauspielers Pierre Brice ersteigert wurden.

SCHLAGWORTE

Insgesamt waren es neun Teile, drei davon wurden bereits bei eBay verkauft.

Dazu ist zu sagen, dass ein Gegenstand z. B. für 100 Euro auf der Auktion ersteigert wurde, bei eBay jedoch für 470 Euro angeboten wird.

Das muss derjenige mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, jedoch besitzt er dazu noch die Dreistigkeit, zu sämtlichen eingestellten Artikeln die gleichen Fotos und die gleichen Texte aus dem Auktionskatalog zu nutzen. Und genau DAS ist eine Urheberrechtsverletzung, denn es erfolgte nicht mit Zustimmung des Katalogherausgebers!

eBay wurde von zig Personen auf diesen Straftatbestand hingewiesen, schriftlich und mündlich. Bis auf die obligatorischen Textbaustein-Antworten erfolgte keinerlei Reaktion.
Die Artikel stehen noch immer zum Verkauf.

eBay hat unter seinen "Grundsätzen" großspurig Folgendes vermerkt:

"Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers in Artikelbeschreibungen, im eBay-Profil oder im Rahmen von sonstigen von Mitgliedern eingestellten Inhalten zu verwenden.

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

a) Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

b) Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

c) Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

d) Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

e) Verlust des PowerSeller-Status"

Da seitens eBay jedoch nichts Derartiges passiert, bedeutet dies:

eBay toleriert Urheberrechtsverletzung entgegen seinen eigenen Statuten.
eBay bereichert sich ungerechtfertigt an der Provision der bereits verkauften drei Gegenstände.
eBay handelt gegen jegliches Recht und Gesetz.

Und mittlerweile ist man bei eBay zu feige, überhaupt noch zu Hinweisen zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

Somit kann sich jeder ein Bild machen (was sich aber wohl schon viele gemacht haben, nicht nur in dieser Angelegenheit), was von diesem Verein zu halten ist.

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Meine Forderung an eBay: Einhaltung der eigenen Statuten und keine durch Gesetzmissachtung erschlichene Provision kassieren!


 
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